Hanseatisches Fußball Kontor: Ansprüche der Anleger
13.12.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Kurz vor Weihnachten kommt Bewegung in das Insolvenzverfahren über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH. Am 20. Dezember sollen die Gläubiger über den Verkauf eines Grundstücks abstimmen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anfang August eröffnete das Amtsgericht Schwerin das reguläre Insolvenzverfahren über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH (Az.: 580 IN 377/16). Den Anlegern, die sich über verschiedene Kapitalanlageformen wie Genussrechte, Nachrangdarlehen oder eine Anleihe beteiligen konnten, drohen massive finanzielle Verluste.
Der Verkauf eines Grundstücks könnte etwas Geld in die Kasse spülen. Am 20. Dezember sollen die Gläubiger über den Verkauf eines Grundstücks in Schwerin abstimmen. Der Verkaufspreis soll bei rund 400.000 Euro liegen. Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die Zustimmung als erteilt.
Für die Anleger ist der Traum am Geschäft Fußball partizipieren zu können, schon vor Monaten geplatzt. Ihre Investitionen erwiesen sich als Flop. Für sie geht es nun darum, noch zu retten, was zu retten ist. Um ihre drohenden finanziellen Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der unabhängig vom Insolvenzverfahren die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.
Es kann in alle Richtungen geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche entstanden sind. Forderungen können sich möglicherweise gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen aber auch gegen die Anlageberater und Vermittler richten.
Die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch, dass sie über die bestehenden Risiken umfassend aufgeklärt werden. So wird nicht aus jedem Fußball-Talent ein Superstar und bringt dementsprechend auch keine hohen Transfereinnahmen. Aber auch über weitere Risiken wie die Gefahr des Totalverlusts hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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