Pressemitteilung von Michael Rainer

Widerruf von Darlehen: Handeln bevor die Zinsen steigen


Politik, Recht & Gesellschaft

Ein zaghafter Anstieg der Zinsen ist bereits zu spüren. Wer sein Immobiliendarlehen noch widerrufen oder seinen Widerruf durchsetzen möchte, sollte handeln, solange die Zinsen niedrig sind.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der 21. Juni 2016 stellte eine Zäsur in Sachen Darlehenswiderruf dar. Der Widerruf von Immobiliendarlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, war nur bis zu diesem Tag möglich. Immobilienfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind von dieser Frist nicht betroffen und können immer noch widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Durch den erfolgreichen Widerruf eines Darlehens und einer Umschuldung zu günstigen Konditionen kann der Verbraucher einen stattlichen Betrag an Bauzinsen sparen. Wie hoch diese Ersparnis ausfällt, hängt natürlich auch immer von der Höhe des Darlehens und den Zinskonditionen ab. Langsam lässt sich nun wieder ein leichter Anstieg der Zinsen spüren. Der Widerrufsjoker sollte gezogen werden, solange es sich noch lohnt.

Auch Verbraucher, die fristgerecht aber bislang erfolglos den Widerruf ihres zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens erklärt haben, sollten die Zinsentwicklung im Auge behalten. Auch wenn die Bank oder Sparkasse den Widerruf abgelehnt hat, bedeutet das nicht, dass er sich nicht durchsetzen lässt. Die Rechtslage spricht in vielen Fällen für die Verbraucher und die Begründung der Banken für die Ablehnung eines Widerrufs steht häufig auf wackeligen Füßen.

Denn die meisten Argumente der Banken, wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts wurden inzwischen von vielen Gerichten abgeschmettert. In der Regel gilt, dass ein Widerruf dann möglich ist, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und dadurch die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Bei Altverträgen war z.B. der Beginn der Widerrufsfrist häufig nicht eindeutig formuliert.

Auch bei jüngeren Immobiliendarlehen seit 2010 ist es immer noch zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gekommen. Dabei kann es z.B. um die aufgeführten Pflichtangaben gehen.

Verbraucher, die ihren erklärten Widerruf durchsetzen oder ihr Darlehen widerrufen möchten, können sich an im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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