Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels
20.12.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form eines Schokoriegels als Unionsmarke eingetragen bleiben darf.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwei Hersteller von Süßwaren streiten sich darüber, ob die Form eines bestimmten Schokoriegels als Marke geschützt sein kann.
Ein Hersteller hatte die spezifische Form als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits im Jahr 2002 angemeldet. Das Amt trug sie 2006 als Unionsmarke ein. Wieder ein Jahr später beantragte ein Konkurrent die Nichtigerklärung der Marke. Das EUIPO wies den Antrag zurück, da die Marke in der EU aufgrund ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe.
Diese Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union mit Urteil vom 15. Dezember 2016 aufgehoben (Az.: T-112/13). Das Gericht führte aus, dass es notwendig sei, den Nachweis der durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft für alle betroffenen Mitgliedsstaaten in der EU zu erbringen. Dieser Nachweis sei aber nur für einen Teil der betroffenen Staaten erbracht worden. Das EUIPO hätte aber untersuchen müssen, ob diese Unterscheidungskraft auch in den anderen Unionsländern erlangt worden sei. Die Annahme, dass es nicht erforderlich sei, die erlangte Unterscheidungskraft in allen Mitgliedsstaaten nachzuweisen, sei ein Rechtsfehler, so das Gericht. Daher müsse das EUIPO den Markenschutz nun erneut überprüfen.
Zudem kritisiert das Gericht, dass der Markenschutz für eine ganze Gruppe von Produkten, z.B. Bonbons, feine Backwaren, Kuchen oder Waffeln, eingetragen wurde, ohne dass der Nachweis geführt wurde, dass diese spezielle Form überhaupt für alle diese Produkte tatsächlich verwendet wurde.
Es ist nicht zum ersten Mal, dass sich Hersteller von Süßwaren über Markenrechte streiten und am Ende die Gerichte entscheiden müssen. Dies zeigt, wie wichtig die eingetragene Marke und der Markenschutz für die Unternehmen ist, da Marken beim Verbraucher einen hohen Wiedererkennungswert erzeugen. Die Eintragung sollte aber immer gut vorbereitet werden und es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Zur Unterstützung und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen können sich betroffene Unternehmen an im Gewerblichen Rechtsschutz kompetente Rechtsanwälte wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit