Steuerhinterziehung: Selbstanzeige wird weiterhin genutzt
29.12.2016 / ID: 249295
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist laut einer Handelsblatt-Umfrage auch 2016 stark zurückgegangen. Dennoch scheint es noch Bedarf zu geben, reinen Tisch zu machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Laut einer Umfrage des Handelsblatts bei den 16 Finanzministerien der Länder ist die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Jahr 2016 erneut zurückgegangen. Demnach sind in den vergangenen Monaten nur noch knapp 4400 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Die Zahl könnte noch etwas steigen, da in einigen Bundesländern die Zahlen nur quartalsweise erfasst werden. Als Grund für den Rückgang werden die verschärften Anforderungen an die Selbstanzeige seit Beginn des Jahres 2015 vermutet.
Auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung rückläufig ist, besteht aber offenbar auch weiterhin Bedarf gegenüber dem Fiskus reinen Tisch zu machen. Nach wie vor ist die strafbefreiende Selbstanzeige der einzige gangbare Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings muss sie einige Anforderungen erfüllen, damit sie strafbefreiend wirken kann. Zunächst muss sie rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge lassen sich auf diese Weise in der Regel nicht erfassen und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz misslingt dann die Selbstanzeige.
Besser ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater ins Vertrauen zu ziehen. Sie können jeden Einzelfall spezifisch beleuchten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie am Ende auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.
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