Familienstiftung und Unternehmensnachfolge
03.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder auch um die Frage der Unternehmensnachfolge zu lösen, kann die Gründung einer Familienstiftung eine sinnvolle Option sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In vielen Familienunternehmen muss in den kommenden Jahren die Frage der Unternehmensnachfolge gelöst werden. Dies kann sich aus unterschiedlichen Gründen als schwierig gestalten, z.B. weil aus Reihen der eigenen Familie kein geeigneter Nachfolger in Sicht ist oder, weil es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen und das Vermögen im Erbfall vor einer Zerschlagung stehen könnte. Dadurch könnte wiederum die Existenz des Betriebs und damit auch die finanzielle Absicherung der nahen Angehörigen gefährdet sein.
In solchen Fällen kann die Gründung einer Familienstiftung eine sinnvolle Alternative sein. Dabei bringt der Stifter Privat- und / oder Betriebsvermögen in die Stiftung ein. Die Stiftung soll wiederum den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten. Denn die Verfügungs-, Stimm- und Kontrollrechte gehen an die leitenden Organe der Stiftung wie beispielsweise den Vorstand, über. Die Familienmitglieder können in dieser Stiftung bedacht und so finanziell abgesichert werden. Dabei kann der Stifter das Vermögen schon zu Lebzeiten oder auch erst im Erbfall einbringen.
Die Familienstiftung bietet mehrere Vorteile: Eine Zerschlagung des Vermögens, beispielsweise durch Erbfälle oder Scheidungen, wird verhindert. Zudem haben die Angehörigen nicht die Möglichkeit, ihre Anteile am Betriebsvermögen zu veräußern und damit den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden. Zudem kann die Stiftung auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Große Bedeutung fällt bei einer Stiftung ihrer Satzung zu. Sie definiert den Zweck der Stiftung, legt ihre Struktur und ihre Begünstigten fest. Dementsprechend detailliert muss sie unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen erstellt werden.
Bei der Gründung einer Stiftung können im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht versierte Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Satzung ordnungsgemäß verfasst und der Stiftungszweck eindeutig definiert ist. So lassen sich mögliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
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