KTG Energie AG: Insolvenzplan zugelassen
04.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Das zuständige Amtsgericht Neuruppin hat den Insolvenzplan der KTG Energie AG zugelassen und dem Gläubigerausschuss weitergeleitet, teilte das Unternehmen am 23. Dezember 2016 mit.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleihe-Anleger der insolventen KTG Energie AG kommt Ende des Jahres noch einmal Bewegung in den Fall. Wie das Unternehmen am 23. Dezember mitteilte, hat das Amtsgericht Neuruppin als Insolvenzgericht den Insolvenzplan zugelassen und an die Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Stellungnahme weitergeleitet. Nach deren Stellungnahme wird das Gericht den Erörterungs- und Abstimmungstermin festlegen.
Laut der Mitteilung sieht der Insolvenzplan u.a. vor, dass zwei Planinvestoren in die Gesellschaft investieren. Dadurch soll überhaupt erst eine Insolvenzquote für die Gläubiger möglich werden. Zudem soll den Gläubigern die Möglichkeit eingeräumt werden, durch einen Besserungsschein an der Sanierung des Unternehmens mitzuwirken. Bei einer Zerschlagung oder Liquidation der Gesellschaft sei nach derzeitigem Stand nicht mit einer Quote für die ungesicherten Gläubiger zu rechnen, teilte die KTG Energie AG, die dann in eine GmbH umgewandelt werden soll, weiter mit. Das Unternehmen zeigt sich optimistisch, dass dem Insolvenzplan zugestimmt wird. Gläubiger können ihre Forderungen schriftlich noch bis zum 24. Januar 2017 beim Sachwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung ist auf den 3. Februar 2017 terminiert.
Die KTG Energie AG hatte im September 2012 eine Anleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung ist jährlich mit 7,25 Prozent verzinst. Im September 2018 steht sie zur Rückzahlung an.
Ein Totalverlust für die Anleger könnte damit erst einmal vom Tisch sein. Mit finanziellen Verlusten muss aber dennoch gerechnet werden. Um die drohenden Verluste abzuwenden, können die Anleger unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Forderungen können möglicherweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein.
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