Hansa Treuhand HT Flottenfonds V: Anlegern droht der Totalverlust
10.01.2017 / ID: 249906
Politik, Recht & Gesellschaft
In drei Schiffe investierte der Hansa Treuhand Flottenfonds V ursprünglich. Inzwischen ist keines der Schiffe mehr für den Fonds unterwegs. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Geldes.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beteiligung an dem im Juli 2007 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Flottenfonds V erwies sich für die Anleger als Desaster. Die Fondsgesellschaft investierte in den Tanker MT HS Elektra, der schon 2013 verkauft wurde, in das Containerschiff MS HS Scott, für dessen Gesellschaft 2014 Insolvenz angemeldet werden musste und in das das Containerschiff MS HS Berlioz. Auch über diese Schiffsgesellschaft wurde im November 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 47 IN 86/16). Für die Anleger wird damit der Totalverlust ihrer Einlage ein realistisches Szenario. Möglicherweise werden vom Insolvenzverwalter auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert.
Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich die Anleger an dem HT Flottenfonds V beteiligen. Im Sommer 2007 war die Lage für Schiffsfonds allerdings noch deutlich rosiger. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 zeigte sich aber deutlich, dass Schiffsfonds spekulative Geldanlagen mit hohen Risiken für die Anleger sind. Aufgrund der sinkenden Nachfrage und der einbrechenden Charterraten gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten und viele mussten Insolvenz anmelden. Anleger müssen aber nicht zwangsläufig auf ihrem finanziellen Schaden sitzenbleiben. Sie können von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Dass es sich bei Schiffsfonds um spekulative Geldanlagen handelt, ist nicht erst in den vergangenen Jahren klar geworden. Anleger waren immer schon einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. In den Anlageberatungsgesprächen wurden diese Risiken erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden Schiffsfonds oft als sichere und renditestarke Kapitalanlage beworben. Allerdings hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html)
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