German Pellets: Schadensersatzansprüche der Anleger
17.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Anleger der insolventen German Pellets GmbH bangen um ihr Geld. Die Gründerfamilie steigt hingegen wieder ins Pellets-Geschäft ein und übernimmt die drei ehemaligen Woodox-Werke.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH wird die Nachricht, dass die Gründerfamilie mittelbar wieder ins Pellets-Geschäft eingestiegen ist, wie Hohn in den Ohren klingen. Wie kurz vor Weihnachten bekannt wurde, hat die Mitteldeutsche Pellets Vertrieb GmbH (MPV) die drei ehemaligen Woodox-Werke übernommen und andere Bieter ausgestochen. MPV wird von der Tochter des German Pellets-Gründers geführt. Die Woodox-Werke waren indirekt mit German Pellets verbunden und mussten ebenfalls Insolvenz anmelden. Anleger werden sich fragen, woher das Geld für den Kauf stammt, während sie um insgesamt rund 270 Millionen Euro, die sie überwiegend über Anleihen in German Pellets investiert haben, stammen.
Für die Anleger der German Pellets GmbH droht nach wie vor der Totalverlust ihres investierten Geldes. Denn die Kassen des Pleite-Unternehmens waren so gut wie leer und dementsprechend gering fällt die Insolvenzmasse aus. Mit anderen Worten können die Anleger im Insolvenzverfahren bestenfalls mit einer sehr geringen Quote rechnen. Der größte Teil ihres investierten Geldes ist aber wohl verbrannt, wenn die Anleger nicht noch andere rechtliche Schritte prüfen und in die Wege leiten lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Die Insolvenzverwalterin hatte von großen Fehlern in der Unternehmensführung berichtet. Auch besteht der Verdacht, dass Unternehmenszahlen geschönt worden seien. Auch die Staatanwaltschaft ermittelt u.a. in diesem Zusammenhang und wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung.
Die geschädigten Anleger können nun in alle Richtungen ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Diese können sich gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen richten, falls tatsächlich mit falschen Zahlen gearbeitet wurde und schon die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft waren. Forderungen können aber auch gegen Anlageberater und Vermittler entstanden sein, wenn sie die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit ihrer Geldanlage aufgeklärt haben.
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