KTG Energie: Insolvenzquote liegt voraussichtlich nur bei knapp drei Prozent
19.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Anleger und Gläubiger der insolventen KTG Energie AG sind aufgefordert, am 3. Februar über den vorgelegten Insolvenzplan abzustimmen. Das gab das zuständige Amtsgericht Neuruppin bekannt.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Anschluss an die erste Gläubigerversammlung der KTG Energie AG am 3. Februar findet die Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan statt. Den Antrag einer Gläubiger auf eine vorzeitige Gläubigerversammlung habe das Gericht hingegen abgelehnt, teilt die KTG Energie AG am 16. Januar mit.
Um an der Abstimmung teilzunehmen und um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden, müssen die Gläubiger zunächst ihre Forderungen zur Insolvenztabelle fristgerecht bis zum 24. Januar beim Sachwalter anmelden. Allerdings sind die Aussichten auf eine Insolvenzquote nicht besonders hoch.
Wie das Unternehmen mitteilt, sieht der Insolvenzplan den Einstieg zweier Planinvestoren, u.a. eine Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, vor. Erst dadurch soll eine Fortführung der KTG Energie-Gruppe möglich gemacht werden. Auch eine Quotenausschüttung an die Gläubiger soll dadurch ermöglicht werden. Allerdings liege die unverbindliche Insolvenzquote nach Unternehmensangaben voraussichtlich nur bei 2,94 Prozent. Über eine Besserungsregelung sollen die Gläubiger an künftigen Gewinnen des Konzerns beteiligt werden. Bei einer Zerschlagung des Unternehmens würden die Gläubiger vermutlich komplett leer ausgehen, teilt die KTG Energie AG mit. Außerdem würden derzeit noch unverbindliche Kaufangebote weiterer Investoren geprüft. Ein verbindliches Kaufangebot müsse aber bis zum 31. Januar vorliegen. Dieses könnte dann auch eine Alternative zu dem vorgelegten Insolvenzplan sein.
Unterm Strich drohen den Anlegern der Anleihe der KTG Energie AG also ganz massive finanzielle Verluste. Allerdings können sie unabhängig vom Insolvenzverfahren noch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Grundlage für die Forderungen kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört u.a. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken.
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