Conti 173. MS Conti Alexandrit: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz
20.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Trotz eines langjährigen Chartervertrags konnte der Schiffsfonds Conti 173. MS Conti Alexandrit die Insolvenz nicht vermeiden. Anlegern drohen nun hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im September 2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Conti 173. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Alexandrit am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 56 IN 58/16). Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes drohen.
Conti legte den Schiffsfonds im Juni 2010 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro beteiligen. Das Geld wurde in den Massengutfrachter MS Conti Alexandrit investiert. Zwar war die Lage der Handelsschifffahrt seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 schon angespannt, doch die lange Festcharter des Fondsschiffes von 12 Jahren dürfte den Anlegern Hoffnung gemacht haben. Allerdings musste der Charterer im Jahr 2013 Insolvenz anmelden. Die Charterraten waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund von sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten längst eingebrochen. Da die notwendigen Charterraten nicht mehr zu erzielen waren, gerieten etliche Schiffsfonds in massive finanzielle Schwierigkeiten, die vielfach in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.
Auch die Anleger des Schiffsfonds MS Conti Alexandrit stehen vor hohen Verlusten. Um diese abzuwehren, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Grundlage für die Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Allerdings hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch über Funktionsweise und Risiken von Schiffsfonds ausführlich aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten die Anleger über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in der Anlageberatung aber häufig verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt, sodass Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein können.
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