Pressemitteilung von Michael Rainer

Farm Capital Management GmbH in der Insolvenz


Politik, Recht & Gesellschaft

Das Amtsgericht Kleve hat am 17. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Farm Capital Management GmbH eröffnet (Az.: 32 IN 73/16). Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dass es um die Farm Capital Management GmbH nicht zum Besten steht, deutete sich bereits an. Auszahlungen an die Anleger blieben aus, das Unternehmen war telefonisch nicht mehr erreichbar und schließlich folgte jetzt der Insolvenzantrag. Den Anlegern drohen nun hohe Verluste bis zum Totalverlust ihres investierten Geldes.

Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Soweit ist es allerdings noch nicht. Und wenn die Anleger in ihren Verträgen die Nachrangigkeit ihrer Forderungen vereinbart haben, können sie im Insolvenzverfahren auch leer ausgehen. Um die drohenden Verluste abzuwehren, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Vor einer vergleichbaren Situation werden viele Anleger der Farm Capital Management GmbH schon einmal gestanden haben. Allerdings waren sie da noch Anleger der inzwischen insolventen Agrofinanz GmbH. Die hatte Investitionen in Ölpalmen und Kakaobäume in Ecuador angeboten. Dabei wurden den Anlegern Ausschüttungen und auch der Rückkauf der Anteile zugesichert. Dazu kam es nicht. Die Finanzaufsicht BaFin stellte fest, dass die Agrofinanz auf der Basis von "Kauf-, Miet- und Rückkaufverträgen" ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben habe und ordnete die Rückabwicklung an. Wenig später wurde den Anlegern angeboten, die Verträge mit der Agrofinanz zu kündigen und neue Verträge mit der Farm Capital Management GmbH abzuschließen. Anleger, die sich darauf eingelassen haben, erleben nun erneut die Insolvenz und müssen wieder um ihr Geld zittern.

Allerdings hatte die BaFin Ende 2015 der Agrofinanz GmbH nicht nur die Rückabwicklung der Geschäfte aufgegeben, sondern auch festgestellt, dass es nicht ausreiche, den Anlegern neue Verträge mit schlechteren Konditionen anzubieten. Daher kann geprüft werden, ob die Verträge mit Farm Capital überhaupt wirksam sind. Zudem können ggf. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Forderungen können sich auch gegen die Anlageberater oder Vermittler richten, wenn sie die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.

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