BAG zur Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
03.02.2017 / ID: 252242
Politik, Recht & Gesellschaft
Nicht jede Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern stellt eine unzulässige Diskriminierung dar. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2017 (Az.: 8 AZR 736/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Arbeitnehmer u.a. nicht aufgrund ihrer Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Alters benachteiligt werden. Dennoch ist nicht jede Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern ein Verstoß gegen das AGG. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Vor dem BAG wurde die Klage eines zu 50 Prozent schwerbehinderten Arbeitnehmers verhandelt. Dieser war seit 2011 bei einem Versandunternehmen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 27,5 Stunden beschäftigt. Mehrfach hatte er um eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit nachgesucht. Im Sommer 2013 erhöhte das Versand-Unternehmen die Arbeitszeit von 14 Teilzeitbeschäftigten und schloss mit ihnen entsprechende Änderungsverträge ab. Lediglich der Kläger und ein relativ neu eingestellter Arbeitnehmer blieben von dieser Erhöhung unberücksichtigt. Der Kläger fühlte sich aufgrund seiner Behinderung benachteiligt und klagte auf eine Erhöhung seiner Arbeitszeit und hilfsweise auf Schadensersatz in Höhe der ihm entgangenen Vergütung.
Das Hessische Landesarbeitsgericht gab der Klage hinsichtlich des Anspruchs auf Schadensersatz statt. Im Revisionsverfahren entschied das BAG jedoch anders. Die Vermutung einer Benachteiligung nach dem AGG bestehe nur, wenn Indizien vorliegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund, z.B. eine Behinderung, ursächlich für diese Benachteiligung sei. Er reiche dabei nicht aus, nur die Möglichkeit eines ursächlichen Grundes anzunehmen, stellte das BAG klar. Da aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen noch keine abschließende Entscheidung möglich war, wurde die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsansprüche, Kündigungen oder auch Ungleichbehandlungen sind häufig der Grund für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz von der Vertragsgestaltung bis zur außerordentlichen Kündigung beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.08.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
06.08.2025 | Isabell Rahms
Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
06.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
05.08.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Vier marokkanische Lkw-Fahrer nach ihrer Entführung in Burkina Faso in Mali freigelassen
Vier marokkanische Lkw-Fahrer nach ihrer Entführung in Burkina Faso in Mali freigelassen
05.08.2025 | Saturdays for Children
Mega SPD Skandal wegen der Causa Philipp Hagemann? Öffentliches Schreiben an alle Ratsmitglieder Münsters
Mega SPD Skandal wegen der Causa Philipp Hagemann? Öffentliches Schreiben an alle Ratsmitglieder Münsters
