OLG Köln: Werbung mit "Top Preis" ist nicht mit Werbung mit "Höchstpreis" gleichzusetzen
03.03.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Werbung mit einem "Top Preis" ist nicht mit der Werbung mit einem "Höchstpreis" gleichzusetzen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 6 U 173/14).
Gold hat seinen Preis - sowohl beim Ankauf als auch beim Verkauf. Die Werbung mit Preisen hat ihre Grenzen, wie ein Händler, der damit geworben hatte, Goldschmuck zu "Höchstpreisen" anzukaufen, erfahren musste. Von einem Mitbewerber hatte er sich für die Werbung mit "Höchstpreisen" eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingehandelt, da er tatsächlich keine Höchstpreise gezahlt hatte. Kurz darauf warb er im Ladengeschäft und im Internet mit "Goldankauf zu Top Preisen". Der Mitbewerber sah hierin erneut einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sowie einen Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe blieb jedoch erfolglos.
Der Kläger vertrat die Ansicht, dass die Begriffe "Höchstpreis" und "Top Preis" im Kern gleichzusetzen seien. Beides seien Synonyme für einen Spitzenpreis und damit inhaltlich gleich. Das OLG Köln kam jedoch zu einer anderen Auffassung. Die Werbung mit "Höchstpreisen" sei rechtlich anders zu beurteilen als die Werbung mit "Top Preisen". Daher sei der Kernbereich der Unterlassungserklärung durch diese Werbeaussage nicht berührt.
Maßgeblich für die Bewertung der beiden Werbeaussagen sei das Verständnis des Durchschnittverbrauchers. Der Durchschnittsverbraucher erwarte bei einer Werbung mit "Höchstpreisen" nicht, dass ihm der absolut beste Preis angeboten wird, sondern lediglich, dass das Angebot im obersten Bereich, in der Spitzengruppe, anzusiedeln ist. Dass im Einzelfall auch ein höherer Preis erzielt werden kann, sei dabei nicht ausgeschlossen, so das OLG. Der Begriff "Top" sei hingegen kein Superlativ, sondern sei im Sinne von "besonders gut" zu verstehen. Bei Preisangaben könne die Aussage so verstanden werden, dass es sich um ein relativ gutes Angebot handelt. Eine Spitzengruppenwerbung sei darunter aber nicht zu verstehen. Der Kläger habe daher keinen Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Werbung ist häufig ein schmaler Grat. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Schadensersatzklagen führen. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Abwehr oder auch Durchsetzung von Forderungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit