BaFin: CFDs mit Nachschusspflicht sind für private Anleger zu riskant
02.06.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
CFDs mit Nachschusspflicht dürfen nach einer Entscheidung der BaFin nicht mehr an private Anleger vermittelt werden. Die Finanzprodukte seien für Privatanleger zu riskant.
Schon Ende 2016 rückten CFDs (Contracts für Difference) mit Nachschusspflicht ins Visier der BaFin, da sie nach Ansicht der Finanzaufsicht für private Anleger zu einem unkalkulierbaren Risiko führen. Anfang Mai hat die BaFin nun den Vertrieb und Verkauf solcher finanziellen Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht an Privatkunden untersagt.
Bei CFDs können Anleger auf bestimmte Kursentwicklungen wetten. Schon bei einem vergleichsweise geringen Einsatz können sich hohe Gewinne erzielen lassen. Allerdings kann das investierte Geld auch schnell verloren werden. Besteht eine Nachschusspflicht, kann der finanzielle Verlust den Einsatz um ein Vielfaches übersteigen. Dieses Risiko hält die BaFin für Privatanleger für nicht kalkulierbar und beschränkte daher den Handel von CFDs mit Nachschusspflicht, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben nun noch bis zum 10. August 2017 Zeit, ihre Geschäftsmodelle umzustellen.
Durch die Beschränkung des Handels für CFDs mit Nachschusspflicht wird deutlich, dass diese finanziellen Differenzgeschäfte spekulativ und für den privaten Anleger kaum zu überschauen sind. Deutlich wurde dies z.B. im Jahr 2015 als der Mindestkurs des Euro im Vergleich zum Schweizer Franken aufgehoben wurde und der Euro kurz darauf beträchtlich an Wert im Vergleich zum Franken verlor. Durch CFDs mit Nachschusspflicht haben Anleger bei dieser Entwicklung beträchtliche Summen verloren. Denn durch die Nachschusspflicht können die Verluste den Totalverlust übersteigen, da der Anleger noch weiteres Geld nachschießen muss, wenn die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz übersteigt.
Für private Anleger, die durch Investitionen in CFDs mit Nachschusspflicht bereits Geld verloren haben, kommt das Verbot der BaFin zu spät. Allerdings können sie ggf. noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn bei derart spekulativen Finanzprodukten müssen die Anleger auch umfassend über die Funktionsweise und die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Dies gilt umso mehr, da ein Verbot dieser Kontrakte aufgrund ihres hohen Risikos schon Ende 2016 diskutiert wurde. Um ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
28.01.2025 | GRIN Publishing GmbH
Frieden geplant, Konflikte geerntet: Ein historischer Blick
Frieden geplant, Konflikte geerntet: Ein historischer Blick
27.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko: Spektakuläre Festnahme einer mit Daech verbundenen Terrorgruppe
Marokko: Spektakuläre Festnahme einer mit Daech verbundenen Terrorgruppe
27.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Marokko: Mehr als 78.600 irreguläre Auswanderungsversuche im Jahr 2024 gescheitert
Marokko: Mehr als 78.600 irreguläre Auswanderungsversuche im Jahr 2024 gescheitert
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland
Anspruch auf tarifliche Feiertagszuschläge bei Schulungen und Dienstreisen in einem anderen Bundesland