Pressemitteilung von Alexander Bredereck

Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat "für" den Arbeitgeber: Was sind die Konsequenzen?


Politik, Recht & Gesellschaft

Der Teamleiter weist seinen Mitarbeiter an, Arbeitszeitnachweise nachträglich zu ändern; ein Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis wird gebeten, eine Tour zu fahren; ein Arbeitnehmer sagt vor Gericht als Zeuge aus, und lügt zugunsten seines Arbeitgebers, "deckt ihn" vor Gericht. Das sind nur einige Fälle aus der Praxis, in denen Arbeitnehmer Straftaten begehen, und zwar "zugunsten" des Arbeitgebers. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen Arbeitnehmer rechnen müssen, zeigt Arbeitsrechts-Anwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt mit Kanzleien in Berlin und Essen.

Auch wenn der Arbeitgeber die Straftat angewiesen, sie befördert oder dazu animiert hat: Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat, er wird dafür strafrechtlich verfolgt, wenn die Sache ans Licht kommt. Es gibt keine Strafbefreiung für diese Fälle, keine Privilegierung; allenfalls strafmildernd wirkt es sich aus, wenn der Arbeitnehmer Anweisungen befolgt hat, oder seinen Arbeitsplatz erhalten wollte.

Gerichte und Staatsanwälte sind regelmäßig sehr streng bei Aussagedelikten, es kommt nämlich häufig vor und kommt selten heraus: Bekommt die Justiz einen solchen Arbeitnehmer "in die Hände", langen sie häufig ungewöhnlich hart zu, auch um abschreckend zu wirken. Arbeitnehmer sollten das wissen, und von solchen Aussagedelikten die Finger lassen.

Auch wenn den meisten Arbeitnehmern deswegen erst einmal keine Kündigung droht: Der Wind im Unternehmen kann sich drehen; neue Chefs setzen neue Standards durch, wollen Mitarbeiter loswerden, die nach den "alten Regeln" gearbeitet haben, sich "die Hände schmutzig gemacht" haben, für das Unternehmen nun eine Belastung darstellen.

Ich berate Sie gern zu den Folgen von Straftaten am Arbeitsplatz, und zu allen Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht: Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 18 Jahren anwaltlicher Tätigkeit vor Arbeitsgerichten bundesweit, und mit ebenso langer Erfahrung als Strafverteidiger.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

http://www.fernsehanwalt.com : Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

http://www.arbeitsrechtler-in.de : Alles zum Arbeitsrecht
Straftat Arbeitnehmer Arbeitgeber Kündigung Strafverfahren Aussagedelikte Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Strafrecht Bredereck Berlin

http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin

Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexander Bredereck
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 421.492
PM aufgerufen: 71.484.173