Pressemitteilung von Alexander Bredereck

Abmahnung erhalten? Welche Strategie jetzt sinnvoll ist!


Politik, Recht & Gesellschaft

Eine Abmahnung rüttelt den Arbeitnehmer wach, animiert ihn zu besserer Arbeitsleistung. Oder sie bereitet die Kündigung vor, entmutigt den Arbeitnehmer, drängt ihn aus dem Team. Die Hintergründe einer Abmahnung sind unterschiedlich, der Arbeitnehmer hat mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Was das Beste für ihn ist, hängt von den Umständen ab.

Was also sollte der Arbeitnehmer tun, nachdem er eine Abmahnung erhalten hat? Das kommt darauf an: Will er bleiben bei seinem Arbeitgeber und kämpfen um seinen Arbeitsplatz, oder will er sowieso weg, und sucht nach einer Strategie, um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen.

Erstes Szenario: Der Arbeitnehmer will bleiben. Dann hat er regelmäßig zwei Möglichkeiten: Er kann eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen, oder er kann die Abmahnung unkommentiert lassen. In den meisten Fällen sollte man eine Gegendarstellung verfassen, sie hilft dem eigenen Stand im Unternehmen, und sie kann einem nützen bei einem späteren Kündigungsschutzprozess, sofern sie so formuliert ist, dass kein rechtlicher Nachteil entsteht.

Eine ungeschickte Gegendarstellung kann nämlich schaden, und zwar wenn sie aufmerksam macht auf Fehler in der Abmahnung, die der Arbeitgeber nun korrigieren kann. Konsequenz: Eine verhaltensbedingte Kündigung hat später bessere Chancen, sie stützt sich dann auf eine wasserdichte Abmahnung. Ein Arbeitsrechtler klärt den Arbeitnehmer auf über die beste Vorgehensweise, er berät bei der Formulierung der Gegendarstellung.

Nur in seltenen Fällen sollte man gegen die Abmahnung klagen vor dem Arbeitsgericht. Wenn man nämlich sowieso mit einer Kündigung rechnet, und das Unternehmen am liebsten verlassen will, dann kann es klug sein, in die Offensive zu gehen, den Arbeitgeber herauszufordern zu weiteren arbeitsrechtlichen Schritten. Eine Klage gegen die Abmahnung sollte man vorher immer absprechen mit einem erfahrenen Arbeitsrechts-Spezialisten.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Ihr Arbeitgeber kann damit die Kündigung vorbereiten; jede Reaktion auf die Abmahnung sollte man sich vorher gut überlegen. Rufen Sie mich und mein Team von Arbeitsrechts-Anwälten an: Die telefonische Ersteinschätzung zu einer Kündigung und zu den Chancen einer Kündigungsschutzklage erteilen wir kostenlos. Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Anruf!

Mehr als 18 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

http://www.fernsehanwalt.com : Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

http://www.arbeitsrechtler-in.de : Alles zum Arbeitsrecht
Abmahnung Arbeitnehmer Arbeitgeber Kündigung Klage Gegendarstellung Abfindung Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen

http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin

Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexander Bredereck
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
LAG München - Initiativrecht des Betriebsrates beim "Wie" der Arbeitszeiterfassung?
24.01.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten warnen: E-Patientenakte offen für Polizeibehörden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 421.363
PM aufgerufen: 71.457.051