Der BGH entscheidet im Geburtsschadensrecht:
26.07.2017 / ID: 267253
Politik, Recht & Gesellschaft
RA Dr. D.C.Ciper LLM, Mitbegründer des "Anwaltsforum Patientenanwälte" (http://www.anwaltsforum-patientenanwaelte.de) informiert:
Der BGH entscheidet im Geburtsschadensrecht:
Ansprüche aus Behandlungsfehlern können zu anderen Zeiten verjähren als solche aus Aufklärungsversäumnissen (BGH vom 08.11.2016, Az.: VI ZR 594/15)
Die Parteien stritten im Revisionsverfahren ob Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten wegen ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit seiner Geburt verjährt sind.
Der BGH bestätigt die Entscheidung die Annahme des Berufungsgerichts (OLG Koblenz, Az: 5 U 403/15) dahingehend, dass gemäß § 199 Abs. 1 BGB die maßgebliche Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kläger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Der BGH stellt allerdings fest, dass Ansprüche aus Behandlungsfehlern zu anderer Zeit verjähren können, als solche aus Aufklärungsversäumnissen.
Dies wird damit begründet, dass zwischen Ansprüchen wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung einerseits und wegen fehlerhafter Behandlung andererseits zwar eine Verknüpfung dergestalt bestehe, dass es Ziel des Schadensersatzbegehrens des Patienten ist, eine Entschädigung für die bei ihm aufgrund der Behandlung eingetretenen gesundheitlichen Nachteile zu erlangen, jedoch den Haftungstatbeständen verschiedene voneinander abgrenzbare Pflichtverletzungen zugrunde liegen. Dies kann zu unterschiedlichen Verjährungsfristen führen.
Die Verjährungsfrist beginnt hinsichtlich des Aufklärungsversäumnisses bereits dann, wenn der Geschädigte bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in der Form der Feststellungsklage- zumutbar ist.
Die Wahrnehmung der unterbliebenen Aufklärung bestand vorliegend weitaus früher als die erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnisse über einen Behandlungsfehler, so dass die Verjährungsfrist hinsichtlich der fehlerhaften Aufklärung früher begann.
Hinsichtlich der Behandlungsfehler kann die Kenntnis nur darauf gestützt werden, dass die negativen Auswirkungen der ärztlichen Behandlung bekannt werden und darüber hinaus auch auf einen ärztlichen Behandlungsfehler als Ursache dieses Misserfolges geschlossen werden kann.
Arzthaftungsrecht Medizinrecht Behandlungsfehler Kunstfehler Schmerzensgeld Ciper & Coll. Dr D.C.Ciper LLM Dirk Ciper Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte Geburtsschaden
http://www.ciper.de
Ciper & Coll.
ku damm 217 10719 Berlin
Pressekontakt
http://www.ciper.de
Ciper & Coll.
ku damm 217 10719 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
29.05.2018 | Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Top-Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht München I.
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Top-Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht München I.
24.05.2018 | Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart
23.05.2018 | Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Bielefeld
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Bielefeld
22.05.2018 | Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Bayreuth.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Bayreuth.
22.05.2018 | Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Münster
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Münster
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Gerrit Kringel aus Neukölln - Bürgermeisterkandidat mit Niveau
Gerrit Kringel aus Neukölln - Bürgermeisterkandidat mit Niveau
03.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Büsra Karadag - die junge Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
Büsra Karadag - die junge Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
03.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Davide Annone - Ihre Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
Davide Annone - Ihre Stimme für das Berliner Abgeordnetenhaus
01.08.2026 | Der-Yacht-Anwalt
15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung
15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung
31.07.2026 | Der Haberfeldtreiber
Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik durch die Webzeitung Der Haberfeldtreiber
Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik durch die Webzeitung Der Haberfeldtreiber

