VW und Daimler im Fokus der BaFin - Schadensersatzansprüche der Aktionäre
11.08.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Den Autobauern VW und Daimler droht neuer Ärger. Nach dem Verdacht illegaler Absprachen prüft nun die Finanzaufsicht BaFin, ob die Autohersteller ihre Informationspflichten verletzt haben.
Der Dieselskandal zieht seine Kreise und hat nun nach Medienberichten auch die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan gerufen. Nachdem der Verdacht bekannt wurde, dass VW, Porsche, Audi, BMW und Daimler sich in verschiedenen Punkten schon seit Jahren abgesprochen und damit möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben, prüft die BaFin nun, ob Volkswagen und Daimler im Zusammenhang mit ihren mutmaßlichen Selbstanzeigen ihre Informationspflichten verletzt haben.
Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Insider-Informationen, die den Kurs einer Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung von börsennotierten Unternehmen umgehend veröffentlicht werden. Ist dies nicht geschehen, machen sich die Unternehmen gegenüber ihren Aktionären schadensersatzpflichtig. Nachdem bekannt wurde, dass es möglicherweise illegale Absprachen gegeben haben könnte, haben die Aktien der Autohersteller deutlich nachgegeben.
Wann mit einem Ergebnis der BaFin-Untersuchungen zu rechnen ist, ist völlig offen. Allerdings dürften mögliche illegale Absprachen ebenso kursrelevant sein wie die mutmaßlichen Selbstanzeigen. Betroffene Aktionäre können sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden, um ihre Interessen zu wahren und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
VW-Aktionäre wurden durch den 2015 bekannt gewordenen Abgasskandal schon geschädigt. Als die Manipulationen an den Diesel-Motoren aufflogen, gab der Kurs der Wertpapiere erheblich nach. Auch hier stellt sich die Frage, ob Volkswagen seinen Informationspflichten nachgekommen ist oder sich gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat. Diese Frage wird in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geklärt werden.
VW-Aktionäre, die noch keine Klage erhoben haben, können sich diesem Musterverfahren weiterhin anschließen. Anmeldungen sind noch bis zum 8. September möglich und müssen laut Gesetz von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Durch die Anmeldung können Aktionäre ohne eigenes Risiko von der Entscheidung im Musterverfahren profitieren. Sollte sich herausstellen, dass VW und / oder Daimler nun beim vermeintlichen Autokartell gegen ihre Informationspflichten verstoßen haben, könnte eine erneute Klagewelle auf die Autobauer zukommen.
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