OLG Köln zur Aufnahme der Testamentsvollstreckung in den Erbschein
18.09.2017 / ID: 271341
Politik, Recht & Gesellschaft
Erben können ggf. auch dann frei über den Nachlass verfügen, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist, diese aber nur eine beaufsichtigende Funktion hat. Das hat das OLG Köln entschieden.
Ordnet der Erblasser Testamentsvollstreckung an, können die Erben dadurch in ihrer Verfügungsgewalt über den Nachlass beschränkt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Testamentsvollstreckung wird dann in den Erbschein eingetragen. Allerdings muss dieser Eintrag nicht erfolgen, wenn der Testierende lediglich eine "beaufsichtigende Testamentsvollstreckung" gewollt habe und die Aufgabe des Testamentsvollstreckers nicht in der Verwaltung des Nachlasses liegen sollte. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 3. April 2017 entschieden (Az.: 2 Wx 72/17).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der 85-jährige Erblasser fünf Kinder, die er in seinem Testament zu Vorerben und seine Enkel zu Nacherben einsetzte. Zudem ordnete er Testamentsvollstreckung an. Dabei verfügte er, dass die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers in der Überwachung seiner letztwilligen Anordnung, nicht aber in der laufenden Verwaltung des Nachlasses bestehen solle. Für seine behinderte Tochter ordnete er zudem eine zusätzliche Testamentsvollstreckung an. Ihr Erbteil sollte im Wege der Dauervollstreckung verwaltet werden.
Strittig war, ob die "beaufsichtigende Testamentsvollstreckung" in den Erbschein aufgenommen werden muss. Das OLG Köln sah dazu keine Veranlassung. Es legte das Testament des Erblassers dahingehend aus, dass er, mit Ausnahme der behinderten Tochter, die Verfügungsbefugnis der vier anderen Kinder über ihren Erbteil nicht einschränken wollte. Der Testamentsvollstrecker solle nur überwachen, dass seine letztwilligen Anordnungen auch durchgeführt werden.
Da diese vier Kinder demnach frei über ihren Anteil am Nachlass verfügen konnten, sei in den Erbschein auch kein Vermerk aufzunehmen, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ist, so das OLG Köln. Dies sei nur dann notwendig, wenn die Erben durch die Testamentsvollstreckung in ihrer Verfügungsgewalt beschränkt werden sollen.
Testierende sollten immer darauf achten, dass sie ihren Willen möglichst eindeutig erklären, damit ihre letztwilligen Verfügungen auch in ihrem Sinne umgesetzt werden. Bei Fragen rund um den Nachlass, das Testament oder den Erbvertrag können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.05.2025 | Mentoren-Media-Verlag GmbH
Das blaue Bild - Weiterleben nach Tod des eigenen Kindes
Das blaue Bild - Weiterleben nach Tod des eigenen Kindes
15.05.2025 | Caroline Dostal - Rednerin
Von der Ohnmacht zur Macht
Von der Ohnmacht zur Macht
14.05.2025 | world-wide-wealth
GlobalOnomie - Die Rettung der Welt - Der Astronomie-Clou
GlobalOnomie - Die Rettung der Welt - Der Astronomie-Clou
14.05.2025 | CDU Mainz
Landtagskandidatur CDU Mainz - Isabell Rahms
Landtagskandidatur CDU Mainz - Isabell Rahms
14.05.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
