BGH: Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
29.01.2018 / ID: 282118
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegt.
Streitigkeiten unter den Gesellschaftern einer GmbH sind keine Seltenheit. Führen diese soweit, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen und sein Anstellungsvertrag gekündigt werden soll, ist das Stimmrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung oft das Zünglein an der Waage. Allerdings kann er sein Stimmrecht nicht ausüben, wenn die Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen soll. Strittig ist in der Rechtsprechung häufig, ob es ausreicht, dass die Abberufung rein formal aus wichtigem Grund erfolgen soll oder ob der wichtige Grund objektiv nachvollziehbar vorliegen muss, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Punkt für Klarheit gesorgt. Mit Urteil vom 4. April 2017 entschied der BGH, dass bei der Abberufung oder der Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH darauf abzustellen ist, ob zum Zeitpunkt der Beschlussfassung tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Die Beweislast liegt bei der Partei, die sich auf den wichtigen Grund beruft (Az.: II ZR 77/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH. Der Kläger hielt 49 Prozent der Anteile an der Gesellschaft und begehrte die sofortige Abberufung des Geschäftsführers sowie die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags. Der beklagte Gesellschafter-Geschäftsführer hielt 51 Prozent der Anteile. Er stimmte in der Gesellschafterversammlung gegen die Anträge und stelle die Ablehnung fest.
In dem Verfahren ging es nun darum, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer sein Stimmrecht überhaupt ausüben durfte. Die Klage blieb erfolglos. Der BGH stellte fest, dass der wichtige Grund für die Abberufung bzw. Kündigung des Anstellungsvertrags im Zeitpunkt der Beschlussfassung objektiv vorliegen muss. Dieser wichtige Grund habe zum Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung nicht vorgelegen. Ein wichtiger Grund liege dann vor, wenn die weitere Tätigkeit des Geschäftsführers insbesondere aufgrund grober Pflichtverletzungen für die Gesellschaft nicht mehr zumutbar sei, so der BGH.
Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Gesellschafter und Geschäftsführer bei Streitigkeiten beraten und für eine detaillierte vertragliche Gestaltung sorgen.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrer.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.05.2025 | Caroline Dostal - Rednerin
Von der Ohnmacht zur Macht
Von der Ohnmacht zur Macht
14.05.2025 | world-wide-wealth
GlobalOnomie - Die Rettung der Welt - Der Astronomie-Clou
GlobalOnomie - Die Rettung der Welt - Der Astronomie-Clou
14.05.2025 | CDU Mainz
Landtagskandidatur CDU Mainz - Isabell Rahms
Landtagskandidatur CDU Mainz - Isabell Rahms
14.05.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
13.05.2025 | CDU Mainz
CDU nominiert Isabell Rahms zur Landtagskandidatin für Mainz I
CDU nominiert Isabell Rahms zur Landtagskandidatin für Mainz I
