Buchpreisbindung: Rabatt in Form von Gutscheinen zulässig, wenn der Rabatt sich auf preisbindungsfreie Ware bezieht
09.02.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Fall
Der zugrundeliegende Fall ist schnell erklärt: Eine Drogeriekette gewährte ihren Kunden beim Einkauf von preisbindungsfreien Artikeln einen Rabatt, der jedoch nicht direkt vom Einkaufspreis abgezogen, sondern in Form von Gutscheinen (jeweils in Höhe eines absoluten EUR-Betrages) erstattet wurde. Diese konnten für das gesamte Sortiment der Kette - einschließlich Büchern - eingelöst werden.
Ein Buchpreisbindungstreuhänder wollte hierin einen Verstoß gegen das BuchPrG erkennen und erteilte eine Abmahnung. Die abgemahnte Drogeriekette ging darauf in die Offensive und erhob eine Feststellungsklage gegen die Treuhänder.
Das Urteil
Zu Recht, wie in zweiter Instanz die Richter des Oberlandesgerichtes Stuttgart (11.11.2010, Az. 2 U 31/10) befanden.
In dem Rabattmodell der Klägerin stellen die ausgegebenen Gutscheine einen nachträglich gewährten Rabatt auf den Erstkauf dar; solange hier keine Bücher erworben wurden, gerät diese Praxis nicht mit dem BuchPrG in Konflikt:
Das Rabattmodell bzw. Preisnachlass-Coupon-System wie von der Klägerin dargestellt und im Klagantrag im Kern umschrieben verstößt nicht gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Buchpreisbindungsgesetz, denn auch wenn beim Zweitkauf ein Teil des Kaufpreises eines buchpreisgebundenen Buches oder sonstigen buchpreisgebundenen Produkten mit einem beim Erstkauf ausschließlich für nicht buchpreisgebundene Bücher/Produkte betrifft ausgegebenen Preisnachlass-Coupon bezahlt wird, erhält die Klägerin beim Verkauf des preisgebundenen Buches (Produkts) - also beim Zweitkauf - den festgesetzten Preis im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchpreisbindungsgesetz. Dies beruht darauf, dass die Begleichung eines Teils des Kaufpreises beim Zweitkauf durch den beim Erstkauf ausgegebenen Preisnachlass-Coupon keinen Preisnachlass (Rabatt) auf den Zweitkauf darstellt, sondern einen solchen auf den Erstkauf, bei dem der Coupon ausgegeben wird. Es liegt damit keine Gewährung eines Nachlasses auf den Kauf des preisgebundenen Buches (Produktes) beim Zweitkauf vor.
Da der wirtschaftliche Vorteil hierbei vom Umsatz beim Erstkauf abhänge und dem Kunden auch nur einmal zufließe (nämlich beim Zweitkauf), könne hier nicht von einem unzulässigen Rabatt auf preisgebundene Bücher ausgegangen werden.
Kommentar
Das Urteil, das übrigens erst in zweiter Instanz in dieser Form verfasst wurde, ist ausgesprochen gelungen. Im geschilderten Sachverhalt wurde den Kunden ein Rabatt gewährt, der erst beim nächsten Einkauf Früchte für den Kunden trägt - dennoch bezieht er sich auf den Erstkauf, auch wenn hierdurch der Kunde beim Zweitkauf ein Buch "billiger" erwirbt.
Zu beachten ist bei solchen Rabattaktionen jedoch, dass eventuell beim Erstkauf erworbene Bücher bei der Berechnung des Rabattes nicht berücksichtigt werden dürfen - ansonsten kann ein gesetzwidriger Rabatt auf ein Buch vorliegen, und zwar selbst dann, wenn im Zweitkauf gerade kein Buch gekauft wird.
http://www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Alter Messeplatz 2 80339 München
Pressekontakt
http://www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Alter Messeplatz 2 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Max-Lion Keller
19.07.2011 | Max-Lion Keller
eBook: Verkauf von lebenden Tieren
eBook: Verkauf von lebenden Tieren
17.07.2011 | Max-Lion Keller
Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)
Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)
16.07.2011 | Max-Lion Keller
Was Online-Apotheker bei Prospektwerbung so alles falsch machen können...
Was Online-Apotheker bei Prospektwerbung so alles falsch machen können...
13.07.2011 | Max-Lion Keller
Verkauf von Medizinprodukten: Verbotene Zugaben und Rabatte nach § 7 HWG
Verkauf von Medizinprodukten: Verbotene Zugaben und Rabatte nach § 7 HWG
12.07.2011 | Max-Lion Keller
Kostenlose Google+1 Datenschutzerklärung für Fans der IT-Recht Kanzlei
Kostenlose Google+1 Datenschutzerklärung für Fans der IT-Recht Kanzlei
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.01.2025 | Conterganstiftung
Vertrauen für weitere fünf Jahre:
Vertrauen für weitere fünf Jahre:
08.01.2025 | Praktiker-Seminare GbR
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
08.01.2025 | Angela Barzen Coach&Speaker
Die Kraft der Vision: Gemeinsam zum Big Picture
Die Kraft der Vision: Gemeinsam zum Big Picture
06.01.2025 | Kindersuche.net
100.000 EUR Belohnung für Hinweise zum Verbleib des vermissten Niederländers Sidney Lute
100.000 EUR Belohnung für Hinweise zum Verbleib des vermissten Niederländers Sidney Lute
06.01.2025 | Secura GmbH
Könnte versucht werden, die Bundestagswahlen mit Künstlicher Intelligenz zu beeinflussen?
Könnte versucht werden, die Bundestagswahlen mit Künstlicher Intelligenz zu beeinflussen?