P&R Insolvenz - Eigentum an Containern kaum festzustellen
24.04.2018 / ID: 289300
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach der Pleite von drei P&R-Gesellschaften ist die vorläufige Insolvenzverwaltung bemüht, weiterhin Einnahmen aus der Vermietung der Container für die Anleger und Gläubiger zu erzielen.
Am 15. März 2018 wurden für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH Insolvenzanträge gestellt. Rund 51.000 Anleger müssen seitdem massive finanzielle Verluste befürchten. Insgesamt haben die Anleger ca. 3,5 Milliarden Euro in P&R-Container investiert.
Einen guten Monat nach der Pleite gab die vorläufige Insolvenzverwaltung einen ersten Überblick über die Situation. Es werde versucht, das Geschäft fortzuführen und weiterhin Einnahmen aus der Vermietung der Container zu erzielen. Die Gefahr eines Totalverlusts für die Anleger dürfte damit gesunken sein. Eine Zuordnung, welche Container sich im Eigentum welcher Anleger befinden, sei zudem kaum möglich, da etwa 90 Prozent der Anleger keine entsprechenden Zertifikate beantragt hätten. Das bedeutet auf der einen Seite, dass Aussonderungsrechte nur schwer geltend zu machen sind. Auf der anderen Seite sinkt aber auch das Risiko der Anleger, dass sie für weitere Kosten, die die Container verursachen, herangezogen werden können.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme werde nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutlich, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016 und insbesondere 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die laufenden Mietzahlungen an die Anleger und die Rückkäufe leisten zu können. Dies sei ein Grund, warum die heutigen Mieteinnahmen die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr decken, was letztendlich zur Insolvenz geführt habe.
Derzeit lasse sich noch nicht sagen, wann die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und in welcher Höhe sie Zahlungen erwarten können. Um ihren finanziellen Schaden zu minimieren, können die Anleger aber schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In Betracht kommen sowohl Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.
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