Keine Steuer auf Arbeitszimmer bei Verkauf der selbst genutzten Immobilie
07.06.2018 / ID: 292625
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbst genutztem Wohnungseigentum unterliegt auch dann nicht der Spekulationssteuer, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden.
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien müssen versteuert werden. Die Spekulationssteuer entfällt allerdings, wenn der Verkäufer die Immobilie für eigene Wohnzwecke genutzt hat oder sie erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. März 2018 ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbst genutztem Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt wurden (Az.: 8 K 1160/15).
In dem Steuerstreit vor dem Finanzgericht Köln hatte ein Ehepaar seine Eigentumswohnung, die es selbst bewohnt hatte, innerhalb der Spekulationsfrist verkauft. In den Vorjahren hatte das Ehepaar für ein häusliches Arbeitszimmer in der Wohnung Werbungskosten erfolgreich geltend gemacht. Nach dem Verkauf der Wohnung unterwarf das Finanzamt den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinn der Besteuerung, da aus seiner Sicht keine steuerfreie eigene Wohnnutzung vorgelegen habe.
Dagegen klagte das Ehepaar. Das Arbeitszimmer sei seit mindestens zwei Jahren überwiegend auch als Schlafzimmer genutzt worden und mehr als 50 Prozent der anteiligen Grundfläche hätten seitdem nicht beruflichen Zwecken gedient. Die Klage hatte Erfolg. Von der Besteuerung ausgenommen seien Veräußerungen wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre beträgt oder wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den zwei Jahren zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dies sei auch bezüglich des Arbeitszimmers der Fall, erklärte das FG Köln. Ein häusliches Arbeitszimmer führe nicht zur anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Es sei in den Wohnbereich integriert und stelle kein selbstständiges Wirtschaftsgut dar. Eine Besteuerung stünde auch im Widerspruch zum generellen Abzugsverbot von Kosten für häusliche Arbeitszimmer, so das Gericht. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: IX R 11/18).
Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.11.2025 | Sperbys Musikplantage
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
CDU Neukölln geht als stärkste Kraft in die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
11.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
König Mohammed VI. beschleunigt die Aktualisierung des Autonomieprojekts für die Sahara
10.11.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht
Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht

