FG Düsseldorf: Keine Befreiung von der Erbschaftssteuer für angrenzendes Gartengrundstück
08.06.2018 / ID: 292744
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Befreiung von der Erbschaftssteuer für ein Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16. Mai 2018 entschieden.
Ein sog. Familienheim kann steuerfrei vererbt werden, wenn es vom Ehepartner oder Lebenspartner weitere zehn Jahre bewohnt wird. Wird die Immobilie während dieses Zehnjahresfrist nicht mehr selbst genutzt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Ebenso gilt die Steuerbefreiung nicht für andere Grundstücke im Nachlass, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2018 muss auch für ein angrenzendes Gartengrundstück Erbschaftssteuer entrichtet werden (Az.: 4 K 1063/17 Erb).
In dem zu Grunde liegenden Fall war die Klägerin Witwe und Alleinerbin des Erblassers. Sie erbte u.a. zwei aneinander angrenzende Flurstücke, von denen eines mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Das zweite Grundstück war unbebaut. Im Grundbuch sind die Grundstücke auf verschiedenen Blättern eingetragen, allerdings waren sie aufgrund einer erteilten Baugenehmigung einheitlich eingefriedet. Die Klägerin nutzte daher auch beide Grundstücke zu eigenen Wohnzwecken und begehrte dementsprechend Befreiung von der Erbschaftssteuer für beide Grundstücke.
Das zuständige Finanzamt spielte allerdings nicht mit und setze für das unbebaute Grundstück die Erbschaftssteuer fest. Dies begründete es damit, dass es sich bei dem Flurstück um eine selbstständige wirtschaftliche Einheit handele, die nicht bebaut sei. Für solche Grundstücke könne keine Steuerbefreiung erteilt werden.
Die Klage der Witwe gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Die Steuerbefreiung knüpfe an den Begriff des mit einem Familienheim bebauten Grundstücks und nicht an den Begriff der wirtschaftlichen Einheit an. Daher sei es unwesentlich, ob die beiden Grundstücke als wirtschaftliche Einheit anzusehen seien, so das FG Düsseldorf. Ein Grundstück sei eine räumlich abgegrenzte Fläche, die im Grundbuch auf einer eigenen Nummer eingetragen ist. Da die Grundstücke auf eigene Nummern im Grundbuch eingetragen seien, sei das unbebaute Grundstück nicht von der Steuerbefreiung erfasst.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das FG Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um die Erbschaftssteuer beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.05.2025 | Saturdays for Children
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
BRAVO! Igor Levit relativierte beim Deutschen Filmpreis mit einfühlsamen Margot Friedländer-Gedenken ALLES!
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
08.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
