Irreführende Werbung: Informationspflichten nach Unterlassungserklärung
04.09.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach einem Verbot einer bestimmten Werbeaussage kann es notwendig sein, die Werbeadressaten über dieses Verbot zu informieren. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az.: 6 W 53/18).
Irreführende Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Eine Folge davon sind häufig Abmahnungen oder Unterlassungsklagen. Ist die Unterlassungsklage erfolgreich, reicht es möglicherweise nicht aus, künftig auf die Werbeaussage zu verzichten. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 1. August 2018 müssen ggf. auch die Werbeadressaten über das Verbot der bisher verwendeten Werbung informiert werden, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.
Die Werbeadressaten müssen demnach über das Verbot informiert werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Aussage auch nach der Entfernung aus dem Werbeauftritt im Gedächtnis Dritter fortlebt, so das OLG. Dies sei etwa dann der Fall, wenn die Werbeaussage über einen längeren Zeitraum verwendet wurde und ein zentrales Kaufargument für das Produkt war.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Unternehmen sein Produkt "X" mit folgender Aussage beworben: "X mit Sicherheit kennzeichnungsfrei (...) So ist X auch weiterhin erste Wahl in der Sanitärreinigung, wenn es um (...) die Vorteile kennzeichnungsfreier Produkte geht". Diese Werbung war dem Unternehmen gerichtlich untersagt worden. Über dieses Werbeverbot hatte das Unternehmen seine Werbeadressaten nicht informiert. Diese priesen das Produkt daher weiterhin mit der verbotenen Werbeaussage zur Kennzeichnungsfreiheit an.
Damit habe das Unternehmen gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, in der es sich zur Unterlassung der Werbeangabe "kennzeichnungsfrei" verpflichte habe. Zwar habe das Unternehmen die Werbeaussage unverzüglich beseitigt, allerdings hätte es durch Information der Weiterverkäufer über das Werbeverbot den Störungszustand noch weiter beseitigen müssen. Grundsätzlich müsse bei einer Unterlassungsverpflichtung durch einen Rückruf der Produkte dafür gesorgt werden, dass sie nicht weiter vertrieben werden. Bei einer irreführenden Werbeaussage auf einer Internetseite sei vorstellbar, dass sich Kunden weiter an diese Aussage erinnern, sie in ihrem Gedächtnis "geistig fortlebt", so das OLG. Die "Kennzeichnungsfreiheit" sei in diesem Fall das zentrale Verkaufsargument und der Unterschied zu Produkten der Mitbewerber gewesen. Daher hätten zumindest die Händler über das Werbeverbot informiert werden müssen.
Irreführende Werbung kann zeitaufwendige und kostspielige Folgen haben. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/abmahnung-wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.01.2025 | Sticker-Depot by Typographus GmbH
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
Sticker Depot greift den Trend auf: Elon-Musk-Zitat-Aufkleber jetzt im Sortiment!
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
15.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
14.01.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
13.01.2025 | Politik für die Katz'
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"