Pressemitteilung von Michael Rainer

P&R Container: Auch Staatsanwaltschaft in der Schweiz ermittelt


Politik, Recht & Gesellschaft

Im Anlageskandal um P&R-Container wird nun auch in der Schweiz ermittelt. Die Staatsanwaltschaft in der Schweiz geht offenbar dem Verdacht der Geldwäsche nach.

Anders als die deutschen P&R-Gesellschaften ist die P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz nicht insolvent. Die Fortführung der Gesellschaft ist für die geschädigten rund 54.000 P&R-Anleger insofern wichtig, weil über das Schweizer Tochterunternehmen die Container vermietet werden und so für weitere Einnahmen aus der Vermietung der Frachtboxen gesorgt wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Nachdem die Staatsanwaltschaft München bereits wegen des Verdachts des Anlagebetrugs ermittelt und der Unternehmensgründer in Untersuchungshaft sitzt, hat nun auch die Staatsanwaltschaft in der Schweiz Ermittlungen aufgenommen. Dabei soll es um den Verdacht der Geldwäsche gehen, meldet das Portal investmentcheck.de.

Für die P&R-Anleger ist die P&R Equipment & Finance Corp. im Insolvenzverfahren von großer Bedeutung. Über die Gesellschaft in der Schweiz werden die noch vorhandenen Container vermietet und Einnahmen generiert, mit denen Ansprüche der Anleger bedient werden sollen. Problematisch ist, dass die Insolvenzverwalter der deutschen P&R-Gesellschaften keinen direkten Zugriff auf das Tochterunternehmen in der Schweiz haben. Sollte es zu Problemen bei Zahlungen aus der Schweiz kommen, hätte dies auch Einfluss auf das weitere Insolvenzverfahren und die Ansprüche der Anleger.

Vor 2020 können die geschädigten P&R-Anleger im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht mit Abschlagszahlungen rechnen. Die Insolvenzmasse wird nicht ausreichen, um die Ansprüche der Anleger vollauf zu bedienen. Dass mit hohen finanziellen Verlusten zu rechnen ist, ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass etwa eine Million der an die Anleger verkauften 1,6 Millionen Container nur auf dem Papier existieren.

Um die zu erwartenden finanziellen Verluste zu minimieren, können die geschädigten P&R-Anleger ihre Schadensersatzansprüche völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren prüfen lassen. Die Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten, die die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlust-Risiko bei den Container-Direktinvestments hätten aufklären müssen. Haben die Anlageberater ihre Aufklärungspflichten verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.

Geschädigte P&R-Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

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