Vom Arbeitsplatz in die Nervenklinik. Zu den Rechten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers bei psychischen Leiden des Arbeitnehmers.
07.10.2011 / ID: 31307
Politik, Recht & Gesellschaft
Psychische Leiden (z.B. Burnout) sind Presseberichten zufolge die 4.-häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle in Deutschland. Die Tendenz ist nach einem Artikel der Berliner Zeitung vom 16.8.2011 steigend. Der Bericht informiert aber auch darüber, dass Führungskräfte der unteren und mittleren Ebene (leitende Angestellte) sich selbst unter enormen Druck setzen. Durchschnittlich an 8,3 Tagen gingen sie ins Büro, obwohl sie eigentlich ins Bett gehörten. Die mögliche Folge: Burnout-Syndrom.
Der leitende Angestellte ist oft in einer Zwickmühle. Von ihm wird Enormes von den über ihm liegenden Leitungsebenen verlangt. Er wird regelmäßig an seinen Ergebnissen gemessen. Liefert er nicht das Erwartete, kann er eine Abmahnung und in extremen Fällen sogar eine fristlose Kündigung erhalten. Nicht wenige Manager oder leitende Angestellte gehen bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit - oder darüber hinaus - um zu reüssieren. Wenn aber die Aufgabe für jemanden mit einer vergleichbaren Ausbildung, einem vergleichbaren Kenntnisstand und vergleichbaren Ressourcen bei der Arbeit während der normalen Arbeitszeiten zu schaffen ist und der leitende Angestellte oder Manager dennoch 14 Stunden am Tag arbeitet und sich Krank ins Büro schleppt, stellt sich die Frage, ob er nicht an einem Burnout zumindest eine Mitschuld trägt. Könnte es sein, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen psychischer Leiden in einem solchen Fall wirksam sein könnte?
Rechtsprechung hierzu existiert soweit ersichtlich nicht. In einer aktuellen Entscheidung weist das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.2.2011, Aktenzeichen: 10 Sa 419/10) in einer Kündigungsschutzklage einer alkoholkranken stellvertretenden Pflegedirektorin darauf hin, dass eine verhaltensbedingte Kündigung darauf gestützt werden kann, dass der Arbeitnehmer sich die negativ auf sein Arbeitsverhältnis auswirkende Krankheit schuldhaft selbst herbeigeführt hat. Sollte der Arbeitnehmer sich nicht auskurieren, seine Gesundheit grob vernachlässigen und deshalb seinen eigenen Burnout verursachen, kommt nach diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz eine verhaltensbedingte Kündigung des Burnout-kranken Arbeitnehmers durchaus in Betracht.
Die Beweisbarkeit eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers wird in diesen Fällen regelmäßig jedoch sehr problematisch sein.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Es dürfte außerordentlich schwer sein, im Prozess den Nachweis zu führen, dass Sie Ihren eigenen Burnout verschuldet haben. Dennoch: Besser, als sich Krank ins Büro zu schleppen ist es, durch vorbeugende Maßnahmen (gesunde Ernährung, ausreichende Bewegung, Aufrichtigkeit im sozialen Umfeld) dafür zu sorgen, dass Sie gar nicht erst krank werden.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Sorgen Sie mit einer guten Work-Life-Balance-Politik für möglichst große Zufriedenheit in Ihrer Belegschaft. Setzen Sie Ihren leitenden Angestellten Ziele, die sie fordern ohne zu überfordern.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen und Berlin
Ihr kompetenter Fachanwalt für Kündigungsschutzklagen und Arbeitnehmervertretung in Essen, im Raum Rhein-Ruhr und in Berlin
fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-essen.com
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Tel. 030-4000 4999
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-essen.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Angebote für Arbeitnehmer:
-Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
-Kündigungsschutzklagen
-Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
-Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
-Änderungsschutzklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten "Scheinselbstständigkeit")
-Statusklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
-Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
-Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
-Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
-Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
-Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
-Zeugnisklagen
-Beratung von Handelsvertretern
-Provisionsklagen
-Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Burnout Nervenzusammenbruch psychisches Leiden Folgen verhaltensbedingte Kündigung Fachanwalt Arbeitsrecht Essen
http://www.arbeitsrechtler-essen.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Ruhrallee 185 45136 Essen
Pressekontakt
http://www.arbeitsrechtler-essen.com
Bredereck Willkomm
Ruhrallee 185 45136 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.06.2025 | Bund-Verlag GmbH
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
Shorlist für den Deutschen Personalräte-Preis 2025 steht
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
27.06.2025 | Schöne neue Welt
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
25.06.2025 | Advokaturbüro Dr. Norbert Seeger
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
