BFH: Steuersatz bei Erbschaftssteuer gilt für Gesamtsumme
17.05.2019 / ID: 319188
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei der Erbschaftssteuer gibt es keine Aufspaltung in unterschiedliche Steuertarife. Das hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 20. Februar 2019 entschieden (Az.: II B 83/18).
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten je nach Verwandtschaftsgrad bestimmte Freibeträge. Darüber hinaus ist für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Höhe des übertragenen Vermögens maßgeblich. Dieser Steuersatz wird auf die Gesamtsumme des Erbes angewendet, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Eine weitere Staffelung des steuerpflichtigen Erwerbs in Teilbeträge mit unterschiedlichem Steuersatz ist nicht möglich. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Kläger hatte im Wege der Schenkung einen Miteigentumsanteil an zwei Grundstücken erhalten. Das Finanzamt setzte nach Tabelle einen Steuersatz von 11 Prozent fest. Der Kläger begehrte die Steuer so zu berechnen, dass für den Teilbetrag von 75.000 Euro ein Steuersatz von 7 Prozent und nur für den übersteigenden Teilbetrag von 171.800 Euro der Steuersatz von 11 Prozent berechnet wird.
Dies lehnte der BFH ab. Die Aufspaltung des steuerpflichtigen Erwerbs in Teilbeträge mit unterschiedlichen Steuertarifen sei durch den Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG ausgeschlossen.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.05.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung
Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung
30.05.2026 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
"... dann habe ich in einer Gesamtbetrachtung den Eindruck von fast mafiösen Strukturen".
"... dann habe ich in einer Gesamtbetrachtung den Eindruck von fast mafiösen Strukturen".
29.05.2026 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Die ersten 14 Tage nach der Trennung: Ein Leitfaden für die erste Orientierung
Die ersten 14 Tage nach der Trennung: Ein Leitfaden für die erste Orientierung
29.05.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Genossenschaft in Österreich: Die unbekannte Rechtsform
Genossenschaft in Österreich: Die unbekannte Rechtsform
27.05.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

