BaFin: Binäre Optionen für Kleinanleger bleiben verboten
05.07.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Binäre Optionen dürfen in Deutschland weiterhin nicht an Privatkunden verkauft werden. Das hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Hopp oder topp - etwas anderes gibt es bei binären Optionen nicht. Hinter diesen "Wetten" steckt ein komplexes und wenig transparentes Finanzprodukt. Aufgrund des hohen Risikos hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Die Maßnahme der ESMA lief zum 1. Juli 2019 aus. In Deutschland bleibt es aber verboten, binäre Optionen Privatkunden anzubieten und zu verkaufen. Das hat die BaFin mit einer Allgemeinverfügung, die ab 2. Juli 2019 gilt, angeordnet.
Die BaFin begründet dies mit den hohen Risiken und erheblichen Anlegerschutzbedenken. Diese gelten vor allem für die Berechnung der Wertentwicklung binärer Optionen und des zu Grunde gelegten Basiswerts. Für Kleinanleger seien Risiko und Rendite nur schwer einzuschätzen. Da die Anbieter binärer Optionen als direkte Gegenpartei auftreten, könne dies zudem zu einem Interessenkonflikt und Manipulationen führen.
Trotz des Verbots binärer Optionen gibt es immer wieder kriminelle Anbieter, die Kleinanleger abzocken wollen. Im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
29.04.2025 | SCJ Berlin e.V. c/o
Shincheonji Gemeinde von Jesus: Die einzige Gemeinschaft weltweit, die die Offenbarung vollständig versteht
Shincheonji Gemeinde von Jesus: Die einzige Gemeinschaft weltweit, die die Offenbarung vollständig versteht
29.04.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
50 Jahre Paradiesmus: Das Wirtschaftssystem für Wohlstand, Frieden und das Goldene Zeitalter der Menschheit
50 Jahre Paradiesmus: Das Wirtschaftssystem für Wohlstand, Frieden und das Goldene Zeitalter der Menschheit
29.04.2025 | ARAG SE
Tag der Arbeit: Kündigung, Kessel, Karriereziel
Tag der Arbeit: Kündigung, Kessel, Karriereziel
28.04.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Personalausweis: Nicht jeder darf ihn kopieren
Personalausweis: Nicht jeder darf ihn kopieren
25.04.2025 | Buchautor
Die Bewältigung der zunehmenden kulturellen Verunsicherung
Die Bewältigung der zunehmenden kulturellen Verunsicherung
