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Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
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Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Pressemitteilung von Michael Rainer
Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
16.07.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln müssen sich auf anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Ansonsten ist die Werbung damit unzulässig, wie das OLG Köln bekräftigte.
Nach der Health Claims Verordnung sind gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nur zulässig, wenn sie durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise abgesichert sind. Ansonsten verstoßen sie gegen die Verordnung und gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dies hat das OLG Köln mit Urteil vom 21.06.2019 bekräftigt (Az. 6 U 181/18). In dem Fall hatte ein Lebensmittelunternehmen einen Tee damit beworben, dass er sich positiv auf die Empfängnisfähigkeit auswirke. In den Werbeaussagen hieß es u.a., dass der Tee Pflanzenstoffe enthalte, die auch in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Weitere Pflanzenstoffe seien entspannend und luststeigernd.
Das OLG Köln gab der Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbands statt. Die Werbung sei so zu verstehen, dass der Tee Probleme, die einer Empfängnis im Wege stünden, lindere und so die Chancen auf eine Empfängnis erhöhe. Den notwendigen wissenschaftlichen Nachweis bliebe das Unternehmen aber schuldig, so das OLG.
Unzulässige Werbung kann zu rechtlichen Sanktionen führen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
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GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
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