Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
16.07.2019 / ID: 323702
Politik, Recht & Gesellschaft
Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln müssen sich auf anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Ansonsten ist die Werbung damit unzulässig, wie das OLG Köln bekräftigte.
Nach der Health Claims Verordnung sind gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln nur zulässig, wenn sie durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise abgesichert sind. Ansonsten verstoßen sie gegen die Verordnung und gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dies hat das OLG Köln mit Urteil vom 21.06.2019 bekräftigt (Az. 6 U 181/18). In dem Fall hatte ein Lebensmittelunternehmen einen Tee damit beworben, dass er sich positiv auf die Empfängnisfähigkeit auswirke. In den Werbeaussagen hieß es u.a., dass der Tee Pflanzenstoffe enthalte, die auch in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Eisprung zu fördern. Weitere Pflanzenstoffe seien entspannend und luststeigernd.
Das OLG Köln gab der Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbands statt. Die Werbung sei so zu verstehen, dass der Tee Probleme, die einer Empfängnis im Wege stünden, lindere und so die Chancen auf eine Empfängnis erhöhe. Den notwendigen wissenschaftlichen Nachweis bliebe das Unternehmen aber schuldig, so das OLG.
Unzulässige Werbung kann zu rechtlichen Sanktionen führen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.07.2025 | Deutschland im Gleichgewicht
Deutschland im Gleichgewicht (DiG):
Deutschland im Gleichgewicht (DiG):
18.07.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
100 Hühner nach Stallbrand sich selbst überlassen - ANINOVA erhebt Vorwürfe gegen Veterinäramt Heidekreis
100 Hühner nach Stallbrand sich selbst überlassen - ANINOVA erhebt Vorwürfe gegen Veterinäramt Heidekreis
16.07.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
15.07.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste der Länder mit hohem Risiko im (AML/CFT)
Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste der Länder mit hohem Risiko im (AML/CFT)
14.07.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
Wenn das Fundament wackelt - Die Baustelle Schule als Spiegel unserer Zeit
Wenn das Fundament wackelt - Die Baustelle Schule als Spiegel unserer Zeit
