Hoffnung für geprellte Anleger durch AnlegerNotruf
18.10.2011 / ID: 32728
Politik, Recht & Gesellschaft
Zug/Halle (Saale). 18.10.2011. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben entschieden, dass in den zwei verhandelten Fällen nicht falsch beraten worden ist. Die Anleger hatten 2006 und 2007 Lehman-Zertifikate für jeweils 10.000 Euro bei der Sparkasse erworben. Diese Papiere wurden 2008 nahezu wertlos, als die Bank pleiteging. Nach Auffassung der BGH-Richter konnten die Sparkassen-Berater die Insolvenz der Bank zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennen.
Kein Schadensersatz
Mehr als 40.000 Deutsche haben in die Lehman-Zertifikate investiert. Nach der Pleite verloren diese Anleger rund 750 Millionen Euro. Nun beschäftigten sich die BGH-Richter erstmals mit Anlegeransprüchen in diesen Fällen. Die beiden Kläger haben nach Ansicht der obersten deutschen Richter allerdings keinen Anspruch auf Schadensersatz, da die Berater der Sparkasse ihre Pflicht "zur anleger- und objektgerechten
Beratung" nicht verletzt haben.
AnlegerNotruf-Anspruchsgemeinschaft
Hilfe für betroffene Anleger bietet die AnlegerNotruf-Anspruchsgemeinschaft (www.anlegernotruf.de). Jens Heidenreich, Leiter des Projektes AnlegerNotruf, erläutert das Prinzip: "Wir bündeln gleichgelagerte Ansprüche von geschädigten Anlegern, die beispielsweise mit Zertifikaten, Fonds, Genussscheinen, Optionen oder Swaps viel Geld verloren haben, obwohl sie beim Kauf nicht auf die vorhandenen Risiken hingewiesen wurden. Durch die Bündelung vieler gleichgelagerter Ansprüche ist die Kraft gegen die Verantwortlichen deutlich höher, als bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen, die lediglich einen Anleger betreffen."
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Anleger, die falsch beraten wurden und große Verluste erlitten haben, können sich kostenlos auf der Website: http://www.anlegernotruf.de registrieren. Anschließend prüft das AnlegerNotruf-Team gemeinsam mit den Betroffenen, ob die Ansprüche in dem jeweiligen Fall auch durchgesetzt werden können. AnlegerNotruf betreibt Musterverfahren, um richtungsweisende Entscheidungen zu erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Verfahren setzt AnlegerNotruf auch alle anderen Ansprüche in Sammelverfahren durch. Durch die Bündelung der Ansprüche ist eine effektive und risikolose Vertretung der jeweiligen Interessen gewährleistet. Das Ziel von AnlegerNotruf ist es, die Erstattung möglichst aller eingezahlten Beiträge von den Gesellschaften zu erreichen.
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