MTR Rechtsanwälte - Bewertung einer Steuerschätzung nach Betriebsprüfung
18.10.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Steuerschätzungen durch das Finanzamt können für die Steuerpflichtigen teuer werden. Allerdings müssen sich die Hinzuschätzungen an realistischen Grundlagen orientieren.
Bei Betriebsprüfungen sollten Unternehmen darauf achten, dass sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht den Finanzbehörden alle steuerrelevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall kann es zu bösen Überraschungen kommen. Dann ist die Finanzbehörde zu Hinzuschätzungen berechtigt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com . Allerdings sollte dann eine Bewertung erfolgen, ob die Steuerschätzung in dem Maß zulässig ist.
Eine Steuerschätzung muss auf realistischen Grundlagen basieren. Das heißt, dass die Finanzbehörde nicht "ins Blaue" hinein schätzen darf und dabei völlig unrealistische Zahlen zu Grunde legt. Dann können die Hinzuschätzungen unberechtigt und fehlerhaft sein, so dass rechtliche Mittel dagegen eingelegt werden können.
Damit es nicht zu Steuerschätzungen kommt, sollten Unternehmen neben einer ordnungsgemäßen Buchführung auch auf eine korrekte Verfahrensdokumentation im Rahmen der GoBD achten. Eine lückenhafte Dokumentation oder andere Formfehler werden immer wieder zum Anlass für eine Hinzuschätzung genommen.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.01.2025 | Alternative für Deutschland - Kreisverband Dillingen / Donau
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
Massive Behinderungen durch linksextreme Blockaden
15.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
Riesa: Brandenburger AfD-Fraktionschef Berndt Opfer einer kriminellen Attacke
14.01.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
Steuerentlastungen 2025 für Familien und Arbeitnehmer
13.01.2025 | Politik für die Katz'
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"
Song für weniger Streunerleid: "Ein Mi-Auh für meine Rechte"
13.01.2025 | BERLINER BÖRSEN ZEITUNG
Birgit Bessin - Direktkandidatin für den Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Birgit Bessin - Direktkandidatin für den Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025