Durch Waisengeld zum Beihilfeanspruch
14.11.2019 / ID: 332444
Politik, Recht & Gesellschaft
Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich schlagartig ändern, wenn der beihilfeberechtigte Ehepartner oder ein Elternteil stirbt, mit vielen Konsequenzen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der behinderte Sohn eines verstorbenen Beihilfeberechtigten erhält Waisengeld zugesprochen. Er lebt in einer Pflegeeinrichtung und ist gesetzlich krankenversichert. Ab sofort ist er selbst beihilfeberechtigt. Die Pflegekasse trägt jetzt bei allen Leistungen, die über die Regelungen gemäß SGB Xll (Hilfe zur Pflege nach dem Behindertenrecht) hinausgehen, nur noch 50 Prozent der Kosten. Was vorher automatisch abgerechnet wurde, muss jetzt anteilig beantragt und eingereicht werden. Darauf muss die Einrichtung hingewiesen werden und der ggf. bestellte Betreuer ist in der Pflicht.
Wichtig ist, zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie diese geltend zu machen sind. Neben den finanziellen Aspekten gilt es viele Formalitäten und Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Hilfreiche Informationen findet man z.B. auf http://www.daspflegeportal.de oder direkt bei einer erfahrenen Beihilfeberatung wie http://www.medirenta.de.
Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Abrechnungsservice ist Medirenta die Nummer Eins in Deutschland. "Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können." verspricht Bruno Hohn, Gründer von Medirenta. Vom Standort Berlin aus arbeiten er und sein Team von Spezialisten bundesweit, amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung als Beihilfeberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
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Buckower Damm 114 12349 Berlin
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