Im Pflegefall nicht vergessen: Anspruch auf Beihilfe und die Folgen
25.11.2019
Politik, Recht & Gesellschaft
Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich ändern, wenn der beihilfeberechtigte Partner stirbt. Mit vielen Konsequenzen, die oft erst viel später zum Tragen kommen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Witwer einer Beamtin ist gesetzlich versichert. Der ererbte Beihilfeanspruch ist in der Zwischenzeit ungenutzt in Vergessenheit geraten. Dann wird der Hinterbliebene pflegebedürftig. Jetzt bekommt er nur noch 50 Prozent der Leistungen automatisch von der Pflegekasse bezahlt. Die andere Hälfte muss gegenüber der Beihilfestelle geltend gemacht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Die entsprechenden Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste sind darüber zu informieren, denn dies gilt auch für die Aufwendungen dieser Einrichtungen. Die Abrechnung aller Leistungen wird also komplex.
Worauf ist bei der Beantragung von Pflegeleistungen zu achten? Ob bei Ihnen ein vergessener oder ererbter Beihilfeanspruch besteht, lässt sich anhand einiger Fragen ermitteln: In welchen Bereichen haben Sie früher gearbeitet? Welchen Beruf hat Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner ausgeübt? Gibt es Anrechte auf Versorgungsbezüge?
Wichtig ist zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie diese geltend zu machen sind. Neben den finanziellen Aspekten gilt es, viele Formalitäten und Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Hilfreiche Informationen findet man z.B. auf http://www.daspflegeportal.de oder direkt bei einer erfahrenen Beihilfeberatung wie http://www.medirenta.de.
Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Abrechnungsservice ist Medirenta die Nummer Eins in Deutschland. "Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können." verspricht Bruno Hohn, Gründer von Medirenta. Vom Standort Berlin aus arbeiten er und sein Team von Spezialisten bundesweit, amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung als Beihilfeberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
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Buckower Damm 114 12349 Berlin
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