Pressemitteilung von Dr. Ralf Stoll

DEGI International wird aufgelöst, Schock für Anleger


Politik, Recht & Gesellschaft

Anleger sind schockiert: auch der DEGI International muss wie sein Schwesternfonds DEGI Europa ordentlich abgewickelt werden. Dies teilte die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH nun mit, nachdem in Kreisen der Fondsbranche schon länger mit einer solchen Abwicklung des DEGI International gerechnet wurde.

Der DEGI International konnte sich ebenfalls, wie andere offene Immobilienfonds, die nun abgewickelt werden - DEGI Europa, Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds, KanAm US-Grundinvest - nicht gegen die massiven Rückgabeverlangen der Anleger behaupten. Es war zu befürchten, dass die Liquidität des DEGI International dem Sturm der Anleger, die ihre Anteile zurücktauschen wollen, nicht gewachsen ist. Eine nachhaltige Wiedereröffnung des DEGI International konnte somit nicht gewährleistet werden.

Aber auch die hohe Fremdfinanzierungsquote des DEGI International wäre laut Experten der Fondsbranche nach einer Öffnung des offenen Immobilienfonds zu einem großen Problem geworden, da diese derzeit rund 40 % beträgt, durch eine gesetzliche Neuregelung, die ab 2015 in Kraft tritt, aber nur noch 30 % betragen darf. Schließlich war auch die Ein-Jahres-Performance des DEGI International die schlechteste unter allen offenen Immobilienfonds mit ca. -15 %.

Leidtragende der ordentlichen Abwicklung des DEGI International sind wieder einmal die Anleger: diese können nun mit einem erheblichen Verlust ihres Kapitals rechnen. Zwar wird der DEGI International innerhalb der nächsten Jahre versuchen, sein Immobilienvermögen zu angemessenen Preisen zu veräußern, um mit diesem Geld die Anleger ausbezahlen zu können. Allerdings sind die Höhen der Tranchen ungewiss und aufgrund des immer noch geschwächten Immobilienmarkts ist wohl mit Abschlägen auf den Veräußerungserlös zu rechnen. Diese schlagen sich damit auch unmittelbar auf das Vermögen der Anleger des DEGI International nieder.

Aus diesem Grunde sollten sich Anleger des DEGI International umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, da dieser alle weiteren Schritte einleiten wird, um die Verluste der Anleger zu mindern. Oftmals kann ein Schadensersatzanspruch aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber den Banken und Beratern resultieren, wodurch diese zur Rückabwicklung der Anlage an dem DEGI International verpflichtet wären.

Ein Schadensersatzanspruch aus einer Falschberatung besteht vor allem dann, wenn die Banken und Berater die Anleger nicht genügend über die Risiken des DEGI International aufgeklärt haben. Oftmals wurden die Anteile an dem DEGI International als besonders sicher und geeignet zur Altersvorsorge empfohlen, obwohl auch dieser erhebliche Risiken in sich birgt, wie nun durch die Abwicklung bestätigt wurde.

Weiterhin müssen Anleger des DEGI International bei der Beratung auch darüber aufgeklärt worden sein, dass die Banken und Berater eine Provision (Kick-Backs) für die Vermittlung der Anteile erhalten. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger über die Höhe dieser Kick-Backs informiert werden, da er eine Interessenkollision der Anlageberater ansonsten nicht erkennen kann.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Aufklärung über Kick-Backs in vielen Fällen nicht erfolgt, sodass die Chancen der Anleger des DEGI International auf das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gut stehen. Aufgrund einer jederzeit eintretenden Verjährung sollte aber nicht länger gewartet werden, sondern etwas gegen die Verluste aus der Anlage an dem DEGI International unternommen werden.

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei vertritt bereits hunderte Anleger des DEGI International und kennt die Situation bestens. Es werden bereits zahlreiche Verfahren gegen die Allianz und die Commerzbank geführt.

WICHTIGE INFORMATIONEN UND EIN DEGI INFOPORTAL UNTEN.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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