BaFin passt Aufsichtsmaßnahmen an Corona-Krise an
21.04.2020
Politik, Recht & Gesellschaft
Die BaFin führt die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Die Finanzdienstleistungsaufsicht hat ihre Maßnahmen an die Corona-Krise angepasst.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - ist mit umfassenden Befugnissen ausgestattet, um ihre Aufsichts- und Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können. Ziel ist es, dadurch für ein funktionsfähiges und stabiles Finanzsystem in Deutschland zu sorgen. Zudem soll die BaFin faire und transparente Bedingungen am Kapitalmarkt ermöglichen und Kleinanleger schützen. Zentrale Aufgaben der BaFin sind die Wertpapieraufsicht, die Bankenaufsicht und die Aufsicht über das Versicherungswesen.
Damit sich die Folgen der Finanzkrise 2008 nicht wiederholen, legt die BaFin bei der Bankenaufsicht ein großes Augenmerk darauf, dass die Institute über ausreichend Eigenkapital und Liquidität verfügen, um auch in Krisenzeiten bestehen zu können. Zudem müssen entsprechende Risikokontrollmechanismen installiert sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Die Corona-Pandemie macht natürlich auch vor dem Finanzsektor nicht Halt. Dementsprechend hat auch die BaFin ihre Aufsichtspraxis und Maßnahmen angepasst. Banken sollen dadurch entlastet werden, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.
Schuldner sind danach nicht zwingend als ausgefallen einzustufen, wenn Kredit und Zinsen in Folge der Corona-Krise gestundet werden. Zudem reicht für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bereits die Analyse des letzten verfügbaren Jahresabschlusses aus. Liegt der Abschluss 2019 noch nicht vor, reicht also der Jahresabschluss 2018.
Verstöße bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft wird die BaFin bis auf weiteres nicht verfolgen, wie die Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt. Das betrifft etwa Verstöße, die bei Wertpapierdienstleistungen aus dem Homeoffice entstehen. Voraussetzung ist aber, dass mögliche Dokumentations- und Informationslücken geeignet geschlossen werden. Entsprechend der Entscheidung der Europäischen Zentralbank sollten Banken nach Ansicht der BaFin derzeit keine Dividenden und Gewinne ausschütten, damit sie zur Bewältigung der Corona-Krise ausreichend kapitalisiert sind.
Abgesehen von der Corona-Krise sind die Anforderungen an Unternehmen, die Bank- und Finanzdienstleistungen erbringen, sehr komplex geworden und Verstöße gegen Erlaubnis- oder Prospektpflichten können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Banken, Versicherer, Finanzdienstleister und Emissionshäuser.
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