BaFin passt Aufsichtsmaßnahmen an Corona-Krise an
21.04.2020 / ID: 343125
Politik, Recht & Gesellschaft
Die BaFin führt die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Die Finanzdienstleistungsaufsicht hat ihre Maßnahmen an die Corona-Krise angepasst.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - ist mit umfassenden Befugnissen ausgestattet, um ihre Aufsichts- und Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können. Ziel ist es, dadurch für ein funktionsfähiges und stabiles Finanzsystem in Deutschland zu sorgen. Zudem soll die BaFin faire und transparente Bedingungen am Kapitalmarkt ermöglichen und Kleinanleger schützen. Zentrale Aufgaben der BaFin sind die Wertpapieraufsicht, die Bankenaufsicht und die Aufsicht über das Versicherungswesen.
Damit sich die Folgen der Finanzkrise 2008 nicht wiederholen, legt die BaFin bei der Bankenaufsicht ein großes Augenmerk darauf, dass die Institute über ausreichend Eigenkapital und Liquidität verfügen, um auch in Krisenzeiten bestehen zu können. Zudem müssen entsprechende Risikokontrollmechanismen installiert sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Die Corona-Pandemie macht natürlich auch vor dem Finanzsektor nicht Halt. Dementsprechend hat auch die BaFin ihre Aufsichtspraxis und Maßnahmen angepasst. Banken sollen dadurch entlastet werden, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.
Schuldner sind danach nicht zwingend als ausgefallen einzustufen, wenn Kredit und Zinsen in Folge der Corona-Krise gestundet werden. Zudem reicht für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bereits die Analyse des letzten verfügbaren Jahresabschlusses aus. Liegt der Abschluss 2019 noch nicht vor, reicht also der Jahresabschluss 2018.
Verstöße bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft wird die BaFin bis auf weiteres nicht verfolgen, wie die Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt. Das betrifft etwa Verstöße, die bei Wertpapierdienstleistungen aus dem Homeoffice entstehen. Voraussetzung ist aber, dass mögliche Dokumentations- und Informationslücken geeignet geschlossen werden. Entsprechend der Entscheidung der Europäischen Zentralbank sollten Banken nach Ansicht der BaFin derzeit keine Dividenden und Gewinne ausschütten, damit sie zur Bewältigung der Corona-Krise ausreichend kapitalisiert sind.
Abgesehen von der Corona-Krise sind die Anforderungen an Unternehmen, die Bank- und Finanzdienstleistungen erbringen, sehr komplex geworden und Verstöße gegen Erlaubnis- oder Prospektpflichten können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Banken, Versicherer, Finanzdienstleister und Emissionshäuser.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/bafin.html
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
https://www.mtrlegal.com
MTR Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.08.2026 | Der-Yacht-Anwalt
15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung
15 Jahre „Der Yacht-Anwalt“: Superyachten brauchen mehr als Kaufvertragsberatung
31.07.2026 | Der Haberfeldtreiber
Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik durch die Webzeitung Der Haberfeldtreiber
Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik durch die Webzeitung Der Haberfeldtreiber
31.07.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Teure Online-Coachings: Teilnehmer können Zahlungen zurückfordern
Teure Online-Coachings: Teilnehmer können Zahlungen zurückfordern
30.07.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Industrielle Souveränität und politische Stabilität im Mittelpunkt der Thronrede Seiner Majestät König Mohammed VI
Industrielle Souveränität und politische Stabilität im Mittelpunkt der Thronrede Seiner Majestät König Mohammed VI
30.07.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Souveraineté industrielle et stabilité politique au cœur du Discours du Trône de SM le Roi Mohammed VI
Souveraineté industrielle et stabilité politique au cœur du Discours du Trône de SM le Roi Mohammed VI

