Familienunternehmer: CDU-Mindestlohn-Beschluss öffnet Tür für politische Löhne
15.11.2011 / ID: 36672
Politik, Recht & Gesellschaft
Berlin, 15. November 2011. DIE FAMILIENUNTERNEHMER bewerten den Beschluss des Parteitags der CDU als Einstieg in politische Löhne. "Auch der Kompromiss zwischen der Extremposition der Sozialausschüsse und den parteiinternen Kritikern aus der Wirtschaft öffnet die Tür zu einem politischen Lohnfindungsprozess. Eine Kommissions-Lösung bleibt durch die Zusammensetzung ihrer Mitglieder immer durch die Politik massiv beeinflussbar. Der CDU-Beschluss wirft mehr Fragen auf, als er beantworten kann: Entscheidet die Kommission bindend oder gibt sie nur Empfehlungen ab? Wie wird abgestimmt, nach Mehrheit oder einstimmig? Wer gibt in Pattsituationen den Ausschlag? Das Bundesarbeitsministerium? Poltische Löhne sind ein Förderprogramm für mehr Schwarzarbeit und führen zu höherer Dauerarbeitslosigkeit. Beides hat gravierende Folgen für die gesamte Gesellschaft. Gerade für niedrigqualifizierte Menschen und für Jugendliche wird damit die Schwelle in eine reguläre Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Die immer wieder angeführten Länder mit Mindestlöhnen, Frankreich, Großbritannien und Spanien, sind mit ihrer besonders hohen Jugendarbeitslosigkeit Beispiel dafür, dass politische Löhne mehr schaden als nützen", kritisierte Lutz Goebel, Präsident von DIE FAMILIENUNTERNEHMER.
Darüber hinaus sollen mit den durch die Kommission identifizierten Lohnuntergrenzen, die sogenannten "weißen Flecken" auf der Tariflandkarte beseitigt werden. Die Lohnuntergrenzen in den einzelnen Branchen würden somit auch für Unternehmen gelten, die nicht tarifgebunden sind, da sie für allgemeinverbindlich erklärt werden würden. Dies würde die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit beschneiden. Denn: Unternehmen haben nicht nur das Recht, sich einem Arbeitgeberverband anzuschließen (positive Koalitionsfreiheit) sondern auch das Recht Tarifverträgen fern zu bleiben (negative Koalitionsfreiheit).
Konkret: Legt die Mindestlohnkommission für das Friseurhandwerk einen Mindestlohn von 7 Euro pro Stunde im Osten Deutschlands fest, müsste der Inhaber des Friseurladens in Frankfurt an der Oder diesen Lohn zahlen, obwohl er vielleicht nur 5 Euro pro Stunde zahlen kann. Der Friseurladen-Inhaber zahlt diese geringe Löhne nicht um Lohndumpings zu betreiben, sondern weil er möglicherweise seinen Kunden keine teureren Haarschnitte anbieten kann. Bei einer Lohnuntergrenze muss er dann überlegen, ob er entlassen muss.
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