Großes Engagement, großes Risiko: Auch Ehrenamtliche haften
29.11.2011 / ID: 38537
    
  Politik, Recht & Gesellschaft
    
  Wiesbaden, 29. November 2011. Ein Dankeschön für die vielen fleißigen Helfer in Sportvereinen, Kirchengemeinden und Bürgerinitiativen: Am 5. Dezember ist Internationaler Tag des Ehrenamtes. Rund 23 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in ihrer Freizeit für andere. Doch nicht immer sind die Ehrenamtlichen dabei auch richtig abgesichert. Das gilt besonders für Vereinsvorstände: "Sie können mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, zumindest wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Hier benötigt der Vereinsvorstand neben der privaten Haftpflichtversicherung noch eine Vermögensschadenhaftpflicht", sagt Peter Stein, Experte für Vermögensschadenhaftpflicht beim Infocenter der R+V Versicherung.
Mitgliederversammlungen leiten, öffentliche Mittel beantragen, Spenden sammeln: Viele Vereinsvorstände stemmen in ihrer Freizeit anspruchsvolle Aufgaben - meist ohne dafür entlohnt zu werden. Trotzdem müssen sie für manche Fehler gerade stehen, die im Verein passieren. "Es ist unerheblich, ob der Vorstand ehrenamtlich arbeitet oder bezahlt wird. Mitunter haftet er sogar, wenn er die Schäden gar nicht selbst verursacht hat - einfach weil er einen Bereich nicht ausreichend überwacht hat", erklärt R+V-Experte Stein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Spendenquittungen falsch ausgestellt wurden oder der Verein versäumt hat, Sozialversicherungsbeiträge für angestellte Mitarbeiter abzuführen.
Das Problem: Die Meisten unterschätzen dieses Risiko. "Sie sind der Meinung, dass ihnen nichts passieren kann, weil sie ja etwas Gutes tun", so R+V-Experte Stein. Sein Tipp für Vereinsvorstände: zum eigenen Schutz eine spezielle Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen. Dabei sollten sie darauf achten, nicht nur sich selbst, sondern auch den Verein abzusichern.
Bei Helfern greift die Privathaftpflicht
Anders sieht es bei ehrenamtlichen Helfern aus, die keine leitende Funktion ausüben. Bei ihnen greift normalerweise die private Haftpflichtversicherung, wenn etwas passiert. Wer einen alten Versicherungsvertrag hat, sollte ihn jedoch vorsichtshalber überprüfen: Hier ist dieser Schutz nicht immer automatisch eingeschlossen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bei einem Unfall während der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin sind Helfer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt aber nur, solange sie auf dem direkten Weg dorthin fahren. Wer regelmäßig unterwegs einkauft oder Freunde besucht, braucht eine private Unfallversicherung.
- Auch Ehrenamtliche, die mehr als die übliche Aufwandsentschädigung bekommen, müssen ihren Versicherungsschutz überprüfen.
- Plant der Verein eine Veranstaltung, die nicht in der Vereinssatzung festgelegt ist, ist eine zusätzliche Veranstalterhaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie springt ein, wenn Besuchern von Grillfest, Flohmarkt oder anderen Feiern Schadensersatz zusteht.
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