Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
30.11.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Unter Änderung seiner Rechtsprechung hat der BFH nun mit drei Urteilen vom 9.6.2011 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten, das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
Anmerkung: Bei derartigen Arbeitsverträgen sollte die bisherige Handhabung der Berechnung des Sachbezugs und ggf. der Reisekosten geprüft und nach Rücksprache mit uns angepasst werden.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
08.05.2025 | BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Der Prinz auf dem Narrenschiff
Der Prinz auf dem Narrenschiff
08.05.2025 | Corni DER verrückte Bauingenieur #KSDR
80 Jahre Kriegsende
80 Jahre Kriegsende
08.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
König Mohammed VI. startet den Bau einer Notfallplattform zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Industrieunfällen in der RegionRabat-Salé-
07.05.2025 | MAROKKO ZEITUNG
World Law Congress 2025: Marokko präsentiert seine relevante Vision der Rechtsstaatlichkeit und seinen Autonomieplan
World Law Congress 2025: Marokko präsentiert seine relevante Vision der Rechtsstaatlichkeit und seinen Autonomieplan
