Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
30.11.2011 / ID: 38885
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Unter Änderung seiner Rechtsprechung hat der BFH nun mit drei Urteilen vom 9.6.2011 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten, das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
Anmerkung: Bei derartigen Arbeitsverträgen sollte die bisherige Handhabung der Berechnung des Sachbezugs und ggf. der Reisekosten geprüft und nach Rücksprache mit uns angepasst werden.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.07.2025 | Caroline Dostal
Drei Tipps zu Frauen, Macht und Karriere für Kanzler Merz
Drei Tipps zu Frauen, Macht und Karriere für Kanzler Merz
07.07.2025 | Kanzlei Frank Herrig-Jansen
Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie
Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie
07.07.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - "Erforderlichkeit" nach DSGVO in Betriebsvereinbarungen
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - "Erforderlichkeit" nach DSGVO in Betriebsvereinbarungen
05.07.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
04.07.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
