Pressemitteilung von Peter Harris

USAG24, Inc informiert: Produkthaftung in den USA


Politik, Recht & Gesellschaft

Ein europäisches Unternehmen, welches in den Vereinigten Staaten seine Produkte veräußert, unterliegt dem amerikanischen Produkthaftungsrecht wenn es als "Hersteller" anzusehen ist. Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, ist jeder einzelne Lieferant als Hersteller anzusehen. Diese Haftung des Herstellers ist unabhängig davon wie das Produkt ins Land kam und von wem es verkauft wurde. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Schadenfalles sind zum Teil gravierend. Nicht nur muss sich das europäische Unternehmen in den USA vor einer Laienjury verteidigen, sondern es muss auch mit erheblich höheren Schadensersatzforderungen rechnen als dies in Europa der Fall wäre. Prävention ist deshalb oberstes Gebot.

Dem europäischen Unternehmen steht eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um die Wahrscheinlichkeit eines Produkthaftungsfalls um bis zu 90% zu verringern. Dabei ist es interessanterweise nicht so sehr die technische Seite, die haftungsrechtlich relevant ist. Relativ selten noch explodiert ein Benzintank oder bricht die Trittleiter. Der Schwerpunkt der produkthaftungsrechtlichen Präventionsmaßnahmen liegt im Bereich des sog. "Failure to Warn", d.h. der Anwender wird nicht hinreichend auf Gefahren aufmerksam gemacht und in die Bedienung des Produktes eingewiesen. Fast alle europäischen Bedienungsanleitungen sind zu technisch und zu kurz für die USA. Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Produkte, Broschüren, Werbemittel und Webseiten sollten deshalb an die aktuellen U.S. Produkthaftungsstandards angepasst werden. Dies erfolgt durch Warnungen an dem Produkt und in der Dokumentation sowie durch korrekten Aufbau und Terminologie derselben.

Die Kanzlei ist im Bereich der Produkthaftung führend. Nach Vorprüfung der bestehenden Dokumentation unterbreiten wir für die Bearbeitung einen verbindlichen Kosten- und Zeitrahmen. Wenn dieser akzeptiert wird prüfen und kommentieren wir Seite für Seite der jeweiligen Unterlagen in der Form eines Memos und geben die notwendigen aktuellen Warnhinweise, Disclaimer, Copyright Vermerke etc. in MS Word Format auf, so dass diese leicht in die Unterlagen eingebaut werden können. Wir weisen in dem Memo zusätzlich darauf hin, was in den Unterlagen möglicherweise fehlt und kommentieren alle sonstigen relevanten Punkte, einschließlich der in den USA gebräuchlichen Fachterminologie, den Warnhinweisen auf den Maschinen, der Verpackung, usw.

Mehr Informationen auch unter http://www.usag24-group.com/us_corporation/nuetzliche_info_us-corporation.html
usag24 vorratsgesellschften usa us corporation llc us bankkonto erfahrungen

http://www.usag24.com
USAG24, Inc
3001 Rocky Point Drive East 33607 Tampa

Pressekontakt
http://www.usag24.com
USAG24, Inc
3001 Rocky Point Drive East 33607 Tampa, FL


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Peter Harris
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 419.008
PM aufgerufen: 71.029.430