Haftung von Vorstand und Geschäftsführer bei Kartellrechtsverstoß
31.08.2023
Politik, Recht & Gesellschaft

Vorstand und Geschäftsführer sind großen Haftungsrisiken ausgesetzt, auch gegenüber der eigenen Gesellschaft. Nach dem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf haften sie aber nicht für die Geldbußen, die gegen das Unternehmen wegen Kartellrechtsverstößen verhängt wurden, so Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht bei MTR Legal Rechtsanwälte
In dem zu Grunde liegenden Fall war der Beklagte Geschäftsführer der klagenden GmbH und Vorstandsvorsitzender der klagenden AG. Beide Gesellschaften waren miteinander verbunden und zählen zur Edelstahlbranche. Der Beklagte nahm regelmäßig am Austausch sensibler Informationen innerhalb der Branche teil. Wegen unzulässiger Kartellabsprachen hatte das Bundeskartellamt Geldbußen gegen eine Reihe von Unternehmen der Branche verhängt. Gegen die klagende GmbH wurde ein Bußgeld in Höhe von 4,1 Millionen Euro und gegen ihren Geschäftsführer persönlich ein weiteres Bußgeld verhängt. Die AG kam ohne Bußgeld davon.
Die GmbH forderte nun von ihrem Geschäftsführer Schadenersatz in Höhe des festgesetzten Bußgeldes. Die AG verlangte die Erstattung der entstandenen Aufklärungs- und Rechtsanwaltskosten. Zudem sollte der Beklagte auch für alle weitere Schäden in Folge des Wettbewerbsverstoßes haftbar sein.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der beklagte Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende für die Geldbuße gegen die GmbH und die entstandenen Kosten der AG nicht in der Haftung steht. Der Beklagte habe zwar vorsätzlich an dem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch mitgewirkt, die GmbH habe aber keine Regressansprüche gegen ihn. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers und Vorstandes für die Kartellbußen scheide aus, da die kartellrechtlichen Vorschriften getrennte Bußgelder für die Unternehmen und die handelnden Personen vorsähen. So wurden auch hier getrennte Bußgelder verhängt.
Wenn der Geschäftsführer in Regress genommen werden könnte, bestehe außerdem die Gefahr, dass der Sanktionszweck des Unternehmensbußgeldes nicht erreicht wird. Unternehmen könnten sich durch solche Rückgriffe faktisch ihrer Verantwortung entziehen. Das gelte umso mehr, wenn für Vorstände und Geschäftsführer eine D&O-Versicherung abgeschlossen wurde, so das OLG Düsseldorf, das die Revision zum BGH zugelassen hat.
MTR Legal Rechtsanwälte beraten im Gesellschaftsrecht auch zu Haftungsfragen leitender Organe.
Weitere Informationen unter:
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/
Firmenkontakt:
MTR Legal Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
Deutschland
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com
Pressekontakt:
MTR Legal Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von MTR Legal Rechtsanwälte
26.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht
Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht
19.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Berliner Testament und Erbschaftssteuer
Berliner Testament und Erbschaftssteuer
12.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich
Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich
05.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerschätzung nach Betriebsprüfung
Steuerschätzung nach Betriebsprüfung
28.09.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant
Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts geplant
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.03.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
05.03.2025 | Access Microfinance Holding AG
KI als Richter unserer Gesetze?
KI als Richter unserer Gesetze?
04.03.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Der Kronprinz Moulay El Hassan und die Prinzessin Lalla Khadija starten die Operation "Ramadan 1446" in Marokko
Der Kronprinz Moulay El Hassan und die Prinzessin Lalla Khadija starten die Operation "Ramadan 1446" in Marokko
03.03.2025 | mastercomm
Erfahrung hat Qualität: Generation 50plus als Chance für Gesellschaft und Wirtschaft
Erfahrung hat Qualität: Generation 50plus als Chance für Gesellschaft und Wirtschaft
03.03.2025 | SCHÄFER Werke GmbH & Co. KG
Gemeinsam stark für die Region
Gemeinsam stark für die Region
