Pressemitteilung von MTR Legal Rechtsanwälte

Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam


Politik, Recht & Gesellschaft

Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksamVoraussetzung für ein wirksames Testament ist, dass der Erblasser testierfähig ist. Daher sollte an die Erstellung eines Testaments rechtzeitig gedacht werden, bevor dies nicht mehr möglich ist.

Das Erbrecht sieht vor, dass nach der gesetzlichen Erbfolge zunächst die nahen Verwandten erben. Wer dies nicht möchte, kann ein Testament erstellen und die Erben bestimmen. Eine der Voraussetzungen für ein wirksames Testament ist, dass der Erblasser testierfähig ist. Dabei ist Testierfähigkeit von Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die im Erbrecht berät.

Volljährige sind in der Regel voll geschäftsfähig, sofern keine "krankhafte Störung der Geistesfähigkeit" vorliegt. Geistige Behinderung, Wahnvorstellungen oder auch Krankheiten wie Demenz können zu einer Geschäftsunfähigkeit führen. Die Testierfähigkeit ist unabhängig von der Geschäftsfähigkeit zu beurteilen. Um testierfähig zu sein, muss dem Testierenden vor allem klar sein, dass es um seine letztwillige Verfügung und deren Auswirkungen geht. Zudem muss er diese Verfügungen aus freien Willen ohne Beeinflussung von außen treffen.

Ist der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments testierunfähig, ist seine letztwillige Verfügung unwirksam, wie ein Urteil des OLG Celle zeigt. In dem Fall hatte die alleinstehende und kinderlose Erblasserin ein Vermögen von mehreren Millionen Euro hinterlassen. In einem Testament und später in einem notariell geschlossenen Erbvertrag setzte sie ihren langjährigen Steuerberater zum alleinigen Erben ein.

Als die Frau kurz darauf verstarb, kamen bei ihren Verwandten und beim zuständigen Nachlassgericht Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin auf. Das Gericht holte daher ein psychiatrisches Gutachten ein. Dabei kam der Gutachter schließlich zu der Überzeugung, dass die Erblasserin unter Wahnvorstellungen gelitten habe und somit testierunfähig gewesen sei. Das Gericht entschied daher, dass das Testament unwirksam ist. Der Steuerberater legte zwar Berufung gegen das Urteil ein, zog sie aber zurück, nachdem das OLG Celle deutlich gemacht, dass es das psychologische Gutachten für überzeugend hält und die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten bei MTR Legal zu Fragen rund um das Testament.

Weitere Informationen unter:

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/erbrecht/testament/

Firmenkontakt:

MTR Legal Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
Deutschland
+49 221 9999220

https://www.mtrlegal.com/

Pressekontakt:

MTR Legal Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
https://www.mtrlegal.com/


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von MTR Legal Rechtsanwälte
26.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht
19.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Berliner Testament und Erbschaftssteuer
05.10.2023 | MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerschätzung nach Betriebsprüfung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 48
PM gesamt: 419.078
PM aufgerufen: 71.064.752