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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Pressemitteilung von Schmelz Rechtsanwälte OG
Deutscher oder österreichischer Verein: Was passt besser
23.02.2024 / ID: 407560
Politik, Recht & Gesellschaft

Die Zahl der in Österreich gegründeten Vereine steigt stetig. Mit über 125.000 Vereinen und mehr als drei Millionen Mitgliedern zählt Österreich eine der höchsten Vereinsdichten europaweit. Auch in Deutschland ist ein Anstieg der Anzahl der Vereine zu verzeichnen, wenn auch verlangsamt.
Dies bietet Anlass für einen Rechtsvergleich des Vereinsrechts der beiden Länder. Nach anfänglicher Darstellung der Grundzüge der jeweiligen länderspezifischen Regelungen sollen im Folgenden die wesentlichen Unterschiede herausgearbeitet werden.
2. Deutscher Verein
Im Unterschied zu Österreich hat Deutschland kein eigenes Vereinsgesetz. Die den Verein betreffenden Regelungen lassen sich vielmehr im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den §§ 21 ff BGB, finden.
3. Österreichischer Verein
Die den Verein betreffenden Bestimmungen sind im Vereinsgesetz (VerG).
4. Wesentliche Unterschiede
* Ein österreichischer Verein kann in seiner Minimalvariante durch zwei oder mehr Personen errichtet werden, die Mitglieder sind und zugleich das Leitungsorgan besetzen; der deutsche Verein besteht grds aus mindestens sieben Personen.
* In beiden Ländern sehen Gesetze zwingende Mindestangaben der Statuten vor, wobei die österreichischen Vorgaben die weitergehenden sind.
* Der österreichische Verein wird immer im Vereinsregister eingetragen, während der deutsche Verein nicht zwingend registriert sein muss.
* Das Leitungsorgan des österreichischen Vereins muss durch natürliche Personen besetzt sein, während der deutsche Verein auch von juristischen Personen geleitet werden kann, deren Haftung faktisch begrenzt sein kann.
* Während beim österreichischen Verein zwingend zwei Rechnungsprüfer das Leitungsorgan überwachen, muss der deutsche Verein nicht über ein solches Organ verfügen.
* Im Ergebnis zeichnet sich der österreichische Verein durch mehr Flexibilität bei gleichzeitig erhöhter Seriosität nach außen hin aus.
5. Weiterführende Informationen
Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG . Eine ausführliche Analyse des österreichischen und des deutschen Vereinsrechts finden Sie auf unserer Website . Zu unseren Kunden zählen gemeinnützige Einrichtungen, die häufig als Vereine konstruiert sind. Sollten auch Sie vereinsrechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns oder vereinbaren Sie hier einen Besprechungstermin mit uns.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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