Deutscher oder österreichischer Verein: Was passt besser
23.02.2024
Politik, Recht & Gesellschaft
1. Einleitung
Die Zahl der in Österreich gegründeten Vereine steigt stetig. Mit über 125.000 Vereinen und mehr als drei Millionen Mitgliedern zählt Österreich eine der höchsten Vereinsdichten europaweit. Auch in Deutschland ist ein Anstieg der Anzahl der Vereine zu verzeichnen, wenn auch verlangsamt.
Dies bietet Anlass für einen Rechtsvergleich des Vereinsrechts der beiden Länder. Nach anfänglicher Darstellung der Grundzüge der jeweiligen länderspezifischen Regelungen sollen im Folgenden die wesentlichen Unterschiede herausgearbeitet werden.
2. Deutscher Verein
Im Unterschied zu Österreich hat Deutschland kein eigenes Vereinsgesetz. Die den Verein betreffenden Regelungen lassen sich vielmehr im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den §§ 21 ff BGB, finden.
3. Österreichischer Verein
Die den Verein betreffenden Bestimmungen sind im Vereinsgesetz (VerG).
4. Wesentliche Unterschiede
* Ein österreichischer Verein kann in seiner Minimalvariante durch zwei oder mehr Personen errichtet werden, die Mitglieder sind und zugleich das Leitungsorgan besetzen; der deutsche Verein besteht grds aus mindestens sieben Personen.
* In beiden Ländern sehen Gesetze zwingende Mindestangaben der Statuten vor, wobei die österreichischen Vorgaben die weitergehenden sind.
* Der österreichische Verein wird immer im Vereinsregister eingetragen, während der deutsche Verein nicht zwingend registriert sein muss.
* Das Leitungsorgan des österreichischen Vereins muss durch natürliche Personen besetzt sein, während der deutsche Verein auch von juristischen Personen geleitet werden kann, deren Haftung faktisch begrenzt sein kann.
* Während beim österreichischen Verein zwingend zwei Rechnungsprüfer das Leitungsorgan überwachen, muss der deutsche Verein nicht über ein solches Organ verfügen.
* Im Ergebnis zeichnet sich der österreichische Verein durch mehr Flexibilität bei gleichzeitig erhöhter Seriosität nach außen hin aus.
5. Weiterführende Informationen
Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG . Eine ausführliche Analyse des österreichischen und des deutschen Vereinsrechts finden Sie auf unserer Website . Zu unseren Kunden zählen gemeinnützige Einrichtungen, die häufig als Vereine konstruiert sind. Sollten auch Sie vereinsrechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns oder vereinbaren Sie hier einen Besprechungstermin mit uns.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Schmelz Rechtsanwälte OG
Währinger Straße 16
1090 Wien
Deutschland
+43 1 946 11 60
https://rechtampunkt.at
Pressekontakt:
Schmelz Rechtsanwälte OG
Währinger Straße 16
1090 Wien
+43 2243 32 744
https://rechtampunkt.at
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Schmelz Rechtsanwälte OG
04.11.2024 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Diversion: Alternative Beendigung von Strafverfahren
Diversion: Alternative Beendigung von Strafverfahren
09.09.2024 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Nationalratswahl 2024: Die Programme der Parteien
Nationalratswahl 2024: Die Programme der Parteien
26.08.2024 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Provisionsmodelle: Am Ende schädlich?
Provisionsmodelle: Am Ende schädlich?
14.06.2024 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Handwerkerbonus bringt bis zu 2.000 Euro an Förderung
Handwerkerbonus bringt bis zu 2.000 Euro an Förderung
24.05.2024 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Europawahl 2024: Die Programme der österreichischen Parteien
Europawahl 2024: Die Programme der österreichischen Parteien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | MAROKKO ZEITUNG
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
Präsident Xi Jinping von China besucht Marokko
22.11.2024 | ARAG SE
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
21.11.2024 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Bundesarbeitsgericht - Ist ein digitales Leserecht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen ausreichend?
Bundesarbeitsgericht - Ist ein digitales Leserecht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen ausreichend?
21.11.2024 | GRIN Publishing GmbH
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
Homosexualität quer durch Deutschlands Geschichte
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...