Firmenfortführung - Anforderungen an Haftungsausschluss
20.12.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert hierzu: Erwerb im Sinne des HGB ist jede Unternehmensübertragung und -überlassung. Von einer Unternehmensfortführung geht der maßgebliche Verkehr aus, wenn ein Betrieb von einem neuen Inhaber in seinem wesentlichen Bestand unverändert weitergeführt wird, der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden.
Die Haftungsfolge greift auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen sind, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, sodass sich der nach außen für die beteiligten Verkehrskreise in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt.
Diese Haftung für vom früheren Besitzer begründete Verbindlichkeiten kann jedoch durch einen zwischen Erwerber und Vorbesitzer vereinbarten und im Handelsregister eingetragenen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden. Ein Haftungsausschluss ist allerdings nur eintragungsfähig, wenn unter Anwendung der o. g. Grundsätze die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, dass die Voraussetzungen der o. g. Regelungen des HGB zur Haftung gegeben sein könnten.
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html
http://www.grprainer.com/M &A.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.12.2024 | STP Informationstechnologie GmbH
Checkliste für den Wechsel in die Legal Cloud: 7 Tipps, die Kanzleien bei der Cloud-Migration helfen
Checkliste für den Wechsel in die Legal Cloud: 7 Tipps, die Kanzleien bei der Cloud-Migration helfen
04.12.2024 | world-wide-wealth - autónomy
HABEN oder SEIN
HABEN oder SEIN
04.12.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
Gemeinsame globale Erklärung verurteilt die Absage einer internationalen religiösen Veranstaltung in Südkorea
Gemeinsame globale Erklärung verurteilt die Absage einer internationalen religiösen Veranstaltung in Südkorea
04.12.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
04.12.2024 | Legite GmbH
Die RKI-Protokolle": Enthüllungen zur Pandemiepolitik
Die RKI-Protokolle": Enthüllungen zur Pandemiepolitik