Pressemitteilung von Alexander Zotz

Enfristung des Arbeitsvertrages: Leichter als gedacht!


Politik, Recht & Gesellschaft

Die Wirtschaft boomt, befristete Arbeitsverträge auch. Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben jetzt gute Chancen, durch Klage auf Entfristung dauer-haft Planungssicherheit für sich und ihre Familie durchzusetzen.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: "Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages wegen vorübergehendem Bedarf liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal wegen von vornherein unzureichender Personalausstattung nicht erledigt werden konnten." (Bundes¬arbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2010, Aktenzeichen 7 AZR 640/08)

Damit hat das höchste deutsche Arbeitsgericht klargestellt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages nicht in Betracht kommt, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung tatsächlich nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft besteht. Kann der Arbeitgeber nicht darlegen, aufgrund welcher konkreten Anhaltspunkte er bei Ver¬tragsabschluss die Prognose getroffen hat, dass nach Ablauf des Vertrages die Daueraufgaben wieder mit dem Stammpersonal erledigt werden können, ist die Befristung unwirksam!

Gleiches gilt laut Bundesarbeitsgericht: "wenn dem zur Vertretung angestellten Arbeitnehmer eine Tätigkeit übertragen wird, die der Arbeitgeber dem Vertretenen bei dessen Anwesenheit aus rechtlichen Gründen nicht übertragen konnte (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.2011, Aktenzeichen 7 AZR 194/09) . So liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Arbeiten einer niedrigeren oder höheren Vergütungsgruppe zu¬weist, da der Arbeitgeber solche Arbeiten auch vom Vertretenen nicht fordern kann.

Weitere Informationen erhalten sie unter:

http://www.conzepp.de/befristung-entfristung.php
arbeitsvertrag befristung entfristung

http://www.conzepp.de
Rechtsanwalt Ulrich Conze
Burgstr. 35 a 47877 Willich

Pressekontakt
http://www.alexander-zotz.de
az online marketing
Nievenheimer Str. 71 40221 Düsseldorf


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexander Zotz
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.07.2024 | Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Erneutes Urteil pro Verbraucher
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 413.462
PM aufgerufen: 70.291.761