ARAG Recht schnell...
08.04.2026 / ID: 440045
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Alte Kiefer darf nicht gefällt werden +++Vor einem Einfamilienhaus steht eine alte Waldkiefer, die mit ihren Ästen die Photovoltaikanlage auf dem Dach verschattet. Dadurch kam es zu einer Minderleistung der Anlage, die der Immobilieneigentümer nicht hinnehmen wollte. Er beantragte beim Bezirksamt eine Fällgenehmigung für den Baum. Doch die wurde nicht erteilt. Auch vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Die ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Waldkiefer nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen gehört (Az.: VG 24 K 26/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts .
+++ Erwerb ohne Fahrzeugbrief +++
Als der Kunde den Kaufvertrag über einen Jeep unterzeichnet hatte, konnte ihm der Vertragshändler keine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) mitgeben. Als Begründung wurde dem Käufer mitgeteilt, dass der Mitarbeiter, der Zugriff auf die originalen Papiere hatte, krank sei. Der Käufer begnügte sich mit einer Kopie und nahm den Jeep trotzdem mit. Danach stellte sich jedoch heraus, dass das Autohaus gar nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war. Trotzdem durfte der Kunde den Wagen behalten. Denn das Oberlandesgericht Celle entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass der Kunde bei einem Kauf über einen autorisierten Vertragshändler darauf vertrauen darf, dass dieser zum Verkauf berechtigt ist, auch wenn der Fahrzeugbrief ausnahmsweise noch nicht vorliegt (Az.: 11 U 123/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Gerichts .
+++ Schadensersatz für beschädigten Deko-Hasen +++
Eine Bewohnerin stellte in einem Beet im allgemein zugänglichen Hof des von ihr bewohnten Mehrfamilienhauses einen etwa 30 Zentimeter großen Deko-Hasen auf. Eines Tages stellte sie fest, dass der Hase kopflos war. Ihr Glück: Ein Nachbar hatte die "körperliche Berührung" des Hasen durch eine Mitbewohnerin beobachtet. Diese wurde laut ARAG Experten nun zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 Euro verurteilt (Amtsgericht München, Az.: 172 C 23447/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts .
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Dänischenhagen
Steinberg 4
+49 4349 - 22 80 26
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
18.08.2026 | ARAG SE
Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen
Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen
14.08.2026 | ARAG SE
Camping: Gut vorbereitet in den Natururlaub
Camping: Gut vorbereitet in den Natururlaub
13.08.2026 | ARAG SE
Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?
Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?
11.08.2026 | ARAG SE
Leihhaus: Wenn kurzfristig das Geld fehlt
Leihhaus: Wenn kurzfristig das Geld fehlt
31.07.2026 | ARAG SE
Kurioses aus dem Straßenverkehr: Was Gerichte entscheiden
Kurioses aus dem Straßenverkehr: Was Gerichte entscheiden
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.08.2026 | Sperbys Musikplantage
Berliner Spielplan Audiodeskription beginnt neue Spielzeit mit "Cabaret"
Berliner Spielplan Audiodeskription beginnt neue Spielzeit mit "Cabaret"
13.08.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
Berlin brennt: CAROLINE BOSBACH bei "ZWISCHEN WAHRHEIT UND WAHNSINN"
Berlin brennt: CAROLINE BOSBACH bei "ZWISCHEN WAHRHEIT UND WAHNSINN"
13.08.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
BERLIN BRENNT: CAROLINE BOSBACH BEI „ZWISCHEN WAHRHEIT UND WAHNSINN“
BERLIN BRENNT: CAROLINE BOSBACH BEI „ZWISCHEN WAHRHEIT UND WAHNSINN“
13.08.2026 | IMpunkt - Inklusions Meeting Point & Exoskelett Experience Center - Muggendorf
Inklusion: Zwischen politischem Wort und echter Teilhabe
Inklusion: Zwischen politischem Wort und echter Teilhabe
12.08.2026 | IMpunkt - Inklusions Meeting Point & Exoskelett Experience Center - Muggendorf
Wieviel Stress kann der Mensch noch ertragen? KI mit Haltung
Wieviel Stress kann der Mensch noch ertragen? KI mit Haltung

