ARAG Recht schnell...
08.04.2026 / ID: 440045
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ Alte Kiefer darf nicht gefällt werden +++Vor einem Einfamilienhaus steht eine alte Waldkiefer, die mit ihren Ästen die Photovoltaikanlage auf dem Dach verschattet. Dadurch kam es zu einer Minderleistung der Anlage, die der Immobilieneigentümer nicht hinnehmen wollte. Er beantragte beim Bezirksamt eine Fällgenehmigung für den Baum. Doch die wurde nicht erteilt. Auch vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Die ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Waldkiefer nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen gehört (Az.: VG 24 K 26/24).
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+++ Erwerb ohne Fahrzeugbrief +++
Als der Kunde den Kaufvertrag über einen Jeep unterzeichnet hatte, konnte ihm der Vertragshändler keine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) mitgeben. Als Begründung wurde dem Käufer mitgeteilt, dass der Mitarbeiter, der Zugriff auf die originalen Papiere hatte, krank sei. Der Käufer begnügte sich mit einer Kopie und nahm den Jeep trotzdem mit. Danach stellte sich jedoch heraus, dass das Autohaus gar nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war. Trotzdem durfte der Kunde den Wagen behalten. Denn das Oberlandesgericht Celle entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass der Kunde bei einem Kauf über einen autorisierten Vertragshändler darauf vertrauen darf, dass dieser zum Verkauf berechtigt ist, auch wenn der Fahrzeugbrief ausnahmsweise noch nicht vorliegt (Az.: 11 U 123/25).
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+++ Schadensersatz für beschädigten Deko-Hasen +++
Eine Bewohnerin stellte in einem Beet im allgemein zugänglichen Hof des von ihr bewohnten Mehrfamilienhauses einen etwa 30 Zentimeter großen Deko-Hasen auf. Eines Tages stellte sie fest, dass der Hase kopflos war. Ihr Glück: Ein Nachbar hatte die "körperliche Berührung" des Hasen durch eine Mitbewohnerin beobachtet. Diese wurde laut ARAG Experten nun zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 Euro verurteilt (Amtsgericht München, Az.: 172 C 23447/24).
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