Soldan Institut: Gewerbliche Prozessfinanzierung in Deutschland bislang ohne größere Bedeutung
19.03.2012 / ID: 52706
Politik, Recht & Gesellschaft
Köln, den 19.03.2012 - Nach den Erfahrungen der Anwaltschaft hat die seit Ende der 1990er Jahre in Deutschland angebotene gewerbliche Prozessfinanzierung bislang keine große Bedeutung erlangt. Statistisch betrachtet schlägt ein Rechtsanwalt einem gewerblichen Prozessfinanzierer nur alle vier Jahre einen Fall zur Finanzierung vor. Meistens sind solche Anfragen zudem erfolglos. Drei Viertel der Rechtsanwälte berichten in einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement, dass ihre Finanzierungsanfragen noch nie Erfolg hatten.
Der Markt für gewerbliche Prozessfinanzierungen ist nach den Erkenntnissen der Kölner Berufsforscher insgesamt klein. Rechtsanwälte mit einem hohen Anteil von Unternehmensmandaten unterbreiten einem Prozessfinanzierer leicht häufiger Fälle zur Finanzierung, als Rechtsanwälte mit einem hohen Anteil privater Mandanten. Einfluss auf die Häufigkeit des Versuchs einer Kostenfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer hat auch der Grad der Spezialisierung eines Rechtsanwalts - Spezialisten tragen Fälle leicht häufiger an Prozessfinanzierer heran als Generalisten. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: "Dieses Ergebnis ist nicht überraschend, denn eine externe Prozessfinanzierung kommt regelmäßig nur bei fünfstelligen Streitwerten in Betracht und setzt eine genaue Prognose der Erfolgsaussichten voraus. Wer als Anwalt Spezialist ist und viele Unternehmensmandate hat, erfüllt diese Grundanforderungen leichter. Insgesamt muss man aber sagen, dass die gewerbliche Prozessfinanzierung in Deutschland bislang kein Erfolgsmodell ist."
Rechtsanwälte, die erfolglos Prozessfinanzierungen vorgeschlagen haben, berichten über sehr unterschiedliche Reaktionen ihrer Mandanten auf die Ablehnung der Prozessfinanzierung: 39% der Rechtsanwälte teilen mit, dass ihre Mandanten nach der Ablehnung der Finanzierung in allen Fällen auf eine Weiterverfolgung ihres Falls verzichtet hätten. Bei 16% kam es oft, bei 14% selten zu einem Verzicht auf weitere Aktivitäten. In 31% der Fälle verfolgten die Mandanten die Angelegenheit trotz der Ablehnung einer Kostenfinanzierung weiter.
Hinweise für die Redaktionen:
Bei der gewerblichen Prozessfinanzierung übernimmt ein Prozessfinanzierer gegen die Einräumung einer - teilweise nach dem Streitwert gestaffelten - Beteiligung am Prozessgewinn in Höhe von 25 - 50% - nach einer sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten und der Bonität des Prozessgegners - die Kosten der Rechtsverfolgung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Der Mindeststreitwert beträgt je nach Anbieter zwischen 19.000 EUR und 500.000 EUR. Der Prozessfinanzierer vergütet den Rechtsanwalt unabhängig von dessen Erfolg nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt und übernimmt im Unterliegensfall die erstattungsfähigen Kosten des obsiegenden Gegners. Rechtsanwälten selbst ist eine solche Form der Finanzierung von Prozesskosten ihrer Mandanten berufsrechtlich verboten (§ 49b Abs. 2 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung), sie dürfen allein ihre eigene Vergütung zum Gegenstand einer Erfolgshonorarvereinbarung machen.
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Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V.
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