promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.

Pressemitteilung von Michael Rainer

Zweimonatsfrist für Entschädigungsansprüche des AGG vom BAG bestätigt


22.03.2012 / ID: 53267
Politik, Recht & Gesellschaft


Das BAG hat mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: 8 AZR 160/11) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche nach dem AGG geltend machen will, die zweimonatige Frist von § 15 Abs. 4 AGG einhalten müsse. Diese Frist sei auch europarechtskonform, so das Gericht. Der Fristbeginn liege regelmäßig im Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Bewerbers von der Benachteiligung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com führen aus: Dem Rechtstreit zugrunde lag der Fall, dass das beklagte Land drei Lehrkräftestellen an einer Justizvollzugsanstalt ausschrieb, auf die sich der Kläger unter Hinweis auf seine anerkannte Schwerbehinderung bewarb. Das beklagte Land lehnte die Bewerbung mit beim Kläger am 02.09.2008 eingegangenen Schreiben ab. Das Schreiben des Klägers, mit dem dieser Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche nach dem AGG geltend machte, weil man ihn nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe, ging bei dem beklagten Land am 04.11.2008 ein.
Das BAG entschied vorliegend, dass der Kläger mit Zugang des Ablehnungsschreibens von den die Benachteiligung begründenden Umständen Kenntnis gehabt habe, da er nicht nach § 82 SGB IX von dem öffentlichen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Demzufolge sei die Zweimonatsfrist am 04.11.2008 schon abgelaufen gewesen und die Klage blieb in drei Instanzen ohne Erfolg.

http://www.grprainer.com/Mietrecht.html

rechtsanwalt rechtsanwälte anwalt anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.09.2025 | Dr. Cetin Ay Unternehmensgruppe
Europa braucht Brückenbauer
11.09.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
10.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 44
PM gesamt: 429.938
PM aufgerufen: 73.105.404