Doppelsieg für PWB Rechtsanwälte: OLG Düsseldorf spricht Anlegern der DM Beteiligungen AG Schadenersatz zu
26.03.2012 / ID: 53679
Politik, Recht & Gesellschaft
Jena, 26. März 2012. Dass sich Geduld auszahlt, haben Mandanten der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei PWB Rechtsanwälte
(www.pwb-law.com) in Jena erfahren, die seit dem Jahr 2009 gegen die Alleinaktionärin der DM Beteiligungen AG aus Bremen klagen. Der 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf sprach den Klägern nun Schadenersatz zu (AZ: I-16 U 167/10 und I-16 U 163/10).
In gleich zwei Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf wurde Ende Januar 2012 Anlegern der DM Beteiligungen AG (DMB AG) gegen die Alleinaktionärin Schadenersatz zugesprochen. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte konnte die Ansprüche ihrer Mandanten gegen die Alleinaktionärin durchsetzen, die sich aus unerlaubter Handlung ergeben hatten. Das Landgericht Düsseldorf wies in erster Instanz die Klage ab, weil es unter anderem die Voraussetzungen der §§ 826 und 830 BGB als nicht erfüllt angesehen hat. Der 16. Zivilsenat am OLG hob nun diese erstinstanzlichen Urteile auf.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die beklagte Alleinaktionärin der DMB AG schon im Jahr 2004 hätte erkennen können bzw. müssen, dass sich die DMB AG in wirtschaftlicher Schieflage befunden hat und die Herausgabe von neuen Inhaberteilschuldverschreibungen erforderlich war, um die Zahlungsfähigkeit der DMB AG zu gewährleisten. Im Ergebnis betrieb die DMB AG, wie von sachverständiger Seite bestätigt, seit dem Jahr 2001 ein sittenwidriges Schneeballsystem. Die Alleinaktionärin hat dabei durch ihre Handlungen Beihilfe zur sittenwidrigen Schädigung der Anleger geleistet.
Dazu Rechtsanwalt Lars Lüthke von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte: "Der Beklagten hätte als Alleinaktionärin beispielsweise das Recht zugestanden, eine unabhängige Wirtschaftsprüfung zu veranlassen. Diese hätte schon 2004 belegen können, dass die DMB AG insolvent war." Somit hätte die Beklagte weitere Zeichnungen von Anlegern verhindern können.
Rechtsanwalt Lars Lüthke zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden: "Ich bin sehr zuversichtlich, dass die rechtskräftige Entscheidung des OLG Düsseldorf für noch weitere ausstehende Fälle beispielhaft sein wird."
Insgesamt vertritt bzw. vertrat die Kanzlei rund 500 Anleger, die die DM Beteiligungen AG in Düsseldorf auf Schadenersatz verklagt hatten.
Weitere Informationen zu diesen und anderen Fällen bietet die Kanzlei auch im monatlichen Expertenbrief IHR RECHT und unter http://www.pwb-law.com
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