Patient dritter Klasse - Widge.de warnt vor Basistarifen
03.03.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Hamburg, 02. März 2011 - Die Bundesregierung hat es heute bestätigt: Für Ärzte und Zahnärzte besteht keine Behandlungspflicht von Privatkrankenversicherten im Basistarif. Es seien "einzelne Fälle" bekannt, in denen Vertragsärzte und -zahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt hätten. Grund dafür ist die zu niedrige Vergütung für ambulante Leistungen im Basistarif: Seit dem 01. April 2010 dürfen Ärzte aufgrund einer Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Privatversicherungen, nur den 0,9- bis 1,2-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Der Satz lag zuvor beim 1,16- bis 1,8-fachen. Daniel A. Baumgartner, Gründer und Geschäftsführer des Verbraucherportals Widge.de, warnt: "Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können, dürfen sich auf keinen Fall in den Basistarif abschieben lassen. Wer einmal drin ist, ist für immer Patient dritter Klasse".
Ende Dezember waren ca. 21.000 Menschen im Basistarif versichert, ganze 7.500 mehr als im Vorjahr. "Mit den ständig steigenden Beitragserhöhungen werden es künftig noch mehr werden", prognostiziert Baumgartner. Der erfahrene Hamburger Versicherungs-Experte rät Betroffenen sich "über einen Wechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft in einen günstigeren Tarif zu informieren". Sowohl das Leistungsniveau als auch die Altersrückstellungen bleiben dabei, so betont Baumgartner, "erhalten". Damit nicht genug: "Der Versicherte zahlt oftmals sogar weniger Geld als im Basistarif".
Der Geschäftsführer von Widge.de (Abkürzung für "Wechsel innerhalb der Gesellschaft"): "Täglich rufen uns Versicherte an, weil sie ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Betroffen sind vorallem die über 55-jährigen." Solchen Versicherten drohe die Abschiebung in den Basistarif, dessen Leistungen theoretisch denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen: "In der Praxis verursacht der Basistarif jedoch massive Probleme: Ärzte stellen zusätzliche Kosten in Rechnung oder lehnen die Behandlung sogar ganz ab." Dabei ist der Basistarif kein Billigtarif: Die Versicherten müssen bis zu 580 Euro monatlich berappen. Baumgartner: "Niemand will Patient dritter Klasse sein."
Der Wechsel innerhalb der Gesellschaft ist im Versicherungsvertragsgesetz § 204 geregelt: Jeder Versicherte hat demnach das Recht auf einen günstigen Tarif. Informationen und Unterstützung bei so einem Wechsel erhalten Versicherte beim unabhängigen Verbraucherportal für Krankenversicherungen http://www.widge.de. "Wir setzen ein faires Preis-Leistungsverhältnis für die Versicherten durch, oftmals gegen die Interessen der Versicherungskonzerne", erläutert Baumgartner. Die Arbeit von Widge.de findet großen Anklang: Über 500 Tarifwechsel wurden 2010 erfolgreich durchgeführt. Widge.de braucht für einen Tarifwechsel durchschnittlich vier Wochen. Als Honorar erhalten die Helfer acht Mal die monatliche Ersparnis des Versicherten. Baumgartner: "Aber nur bei Erfolg."
http://www.widge.de
WIDGE.de
Rungwisch 20b 22523 Hamburg
Pressekontakt
http://www.widge.de
WIDGE.de ein Projekt der Espro GmbH
Rungwisch 20b 22523 Hamburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Rebekka Müller
29.05.2013 | Rebekka Müller
Übersetzungsmanagement Software und Übersetzungen in einem Paket: PhraseApp kooperiert mit Gengo
Übersetzungsmanagement Software und Übersetzungen in einem Paket: PhraseApp kooperiert mit Gengo
19.03.2013 | Rebekka Müller
Übersetzte Webseiten: Flexible Kostenpläne für kleines Geld
Übersetzte Webseiten: Flexible Kostenpläne für kleines Geld
31.10.2012 | Rebekka Müller
Margit Schwarz gewinnt Streuhaar-Wettbewerb auf der Haare 2012
Margit Schwarz gewinnt Streuhaar-Wettbewerb auf der Haare 2012
16.10.2012 | Rebekka Müller
Super Million Hair: Drei Hairstylisten kämpfen um den Titel
Super Million Hair: Drei Hairstylisten kämpfen um den Titel
02.10.2012 | Rebekka Müller
Vampire waren gestern: Halloween 2012 im Zeichen der Zombies
Vampire waren gestern: Halloween 2012 im Zeichen der Zombies
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.01.2025 | Conterganstiftung
Vertrauen für weitere fünf Jahre:
Vertrauen für weitere fünf Jahre:
08.01.2025 | Praktiker-Seminare GbR
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
Seminare für Mitglieder des Personalrats - Schulungen in der Dienststelle - Alle Bundesländer - auch BPersVG.
08.01.2025 | Angela Barzen Coach&Speaker
Die Kraft der Vision: Gemeinsam zum Big Picture
Die Kraft der Vision: Gemeinsam zum Big Picture
06.01.2025 | Kindersuche.net
100.000 EUR Belohnung für Hinweise zum Verbleib des vermissten Niederländers Sidney Lute
100.000 EUR Belohnung für Hinweise zum Verbleib des vermissten Niederländers Sidney Lute
06.01.2025 | Secura GmbH
Könnte versucht werden, die Bundestagswahlen mit Künstlicher Intelligenz zu beeinflussen?
Könnte versucht werden, die Bundestagswahlen mit Künstlicher Intelligenz zu beeinflussen?